Endlich ist es so weit – der Wetterfrosch verspricht in den kommenden Tagen Temperaturen über 20 Grad, und so mancher Kleingärtner wird im eigenen Schrebergarten die Sonne genießen. Wem sein Garteninventar lieb ist, sollte auch über einen geeigneten Versicherungsschutz nachdenken. Denn Einbrüche in Gartenhäuschen sind leider nicht selten.
Keine Frage, der Kleingarten boomt! Einst als piefiger Zeitvertreib für Oma und Opa verspottet, greifen auch immer mehr junge Menschen zu Harke und Gießkanne, um Kartoffeln, Erdbeeren oder Karotten zu ernten. Der „Bundesverband Deutscher Gartenfreunde“ meldet, dass das Durchschnittsalter der Kleingartenbesitzer immer weiter sinkt. Vor allem Familien mit kleinen Kindern finden Gefallen am Anpflanzen von Obst und Gemüse.
Das ist auch kein Wunder, kann sich doch so ein Tag im eigenen Garten anfühlen wie ein kleiner Kurzurlaub. Freie Luft und körperliche Beschäftigung sorgen für Erholung. Zudem schmeckt selbst geerntetes Gemüse viel leckerer als die Tiefkühlkost aus dem Supermarkt-Regal. Öko-Boom und der Wunsch, dem hektischen Großstadtleben zu entfliehen, tragen ebenfalls dazu bei, dass 38 Prozent aller Bundesbürger das Gärtnern als ihr liebstes Hobby bezeichnen. Derzeit werden in Deutschland 17 Millionen Haus- und Kleingärten mit einer Gesamtfläche von 460 Quadratkilometern gezählt, berichtet Welt Online.
Gartenausstattung ist wertvoll und teuer
Mit dem Garten-Boom stiegen in den letzten Jahren auch die Anforderungen an das eigene Paradies im Grünen. Teure Gartenmöbel gehören längst zur Grundausstattung, ebenfalls elektrische Geräte. Und so manch ein Hobbygärtner parkt seinen Aufsitzrasenmäher direkt unter dem Carport. All diese Ausrüstungsgegenstände sind teuer und wollen versichert sein!
Bei einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung sind Gegenstände im Garten jedoch je nach Tarif nicht automatisch mitversichert oder nur bis zu einem bestimmten Betrag. Wenn sich die Anlage nicht auf dem eigenen Grundstück befindet, muss der Schutz oft gegen Aufpreis aufgestockt werden, damit man einen Schaden im Grünen erstattet bekommt. Auch separate Gartenversicherungen und Gartenhausversicherungen finden sich im Katalog der Versicherer.
Wer bereits einen Garten sein Eigen nennt, sollte deshalb im Vertrag nachlesen, ob und in welcher Höhe Gartengrundstücke und Nebengebäude in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Auch Gartenmöbel und -geräte auf Terrassen müssen unter Umständen gegen Aufpreis extra versichert werden, ebenso wie optische und akustische Sicherungsanlagen. Und nicht jede Hausratversicherung erstattet Schäden am Aufsitzrasenmäher. Ein Versicherungsfachmann kann helfen, den richtigen Schutz für das Frühlingsparadies zu finden!