Zum Gärtnern ins Grüne

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Endlich ist es so weit – der Wetterfrosch verspricht in den kommenden Tagen Temperaturen über 20 Grad, und so mancher Kleingärtner wird im eigenen Schrebergarten die Sonne genießen. Wem sein Garteninventar lieb ist, sollte auch über einen geeigneten Versicherungsschutz nachdenken. Denn Einbrüche in Gartenhäuschen sind leider nicht selten.

 

Keine Frage, der Kleingarten boomt! Einst als piefiger Zeitvertreib für Oma und Opa verspottet, greifen auch immer mehr junge Menschen zu Harke und Gießkanne, um Kartoffeln, Erdbeeren oder Karotten zu ernten. Der „Bundesverband Deutscher Gartenfreunde“ meldet, dass das Durchschnittsalter der Kleingartenbesitzer immer weiter sinkt. Vor allem Familien mit kleinen Kindern finden Gefallen am Anpflanzen von Obst und Gemüse.

 

Das ist auch kein Wunder, kann sich doch so ein Tag im eigenen Garten anfühlen wie ein kleiner Kurzurlaub. Freie Luft und körperliche Beschäftigung sorgen für Erholung. Zudem schmeckt selbst geerntetes Gemüse viel leckerer als die Tiefkühlkost aus dem Supermarkt-Regal. Öko-Boom und der Wunsch, dem hektischen Großstadtleben zu entfliehen, tragen ebenfalls dazu bei, dass 38 Prozent aller Bundesbürger das Gärtnern als ihr liebstes Hobby bezeichnen. Derzeit werden in Deutschland 17 Millionen Haus- und Kleingärten mit einer Gesamtfläche von 460 Quadratkilometern gezählt, berichtet Welt Online.

 

Gartenausstattung ist wertvoll und teuer

 

Mit dem Garten-Boom stiegen in den letzten Jahren auch die Anforderungen an das eigene Paradies im Grünen. Teure Gartenmöbel gehören längst zur Grundausstattung, ebenfalls elektrische Geräte. Und so manch ein Hobbygärtner parkt seinen Aufsitzrasenmäher direkt unter dem Carport. All diese Ausrüstungsgegenstände sind teuer und wollen versichert sein!

 

Bei einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung sind Gegenstände im Garten jedoch je nach Tarif nicht automatisch mitversichert oder nur bis zu einem bestimmten Betrag. Wenn sich die Anlage nicht auf dem eigenen Grundstück befindet, muss der Schutz oft gegen Aufpreis aufgestockt werden, damit man einen Schaden im Grünen erstattet bekommt. Auch separate Gartenversicherungen und Gartenhausversicherungen finden sich im Katalog der Versicherer.

 

Wer bereits einen Garten sein Eigen nennt, sollte deshalb im Vertrag nachlesen, ob und in welcher Höhe Gartengrundstücke und Nebengebäude in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Auch Gartenmöbel und -geräte auf Terrassen müssen unter Umständen gegen Aufpreis extra versichert werden, ebenso wie optische und akustische Sicherungsanlagen. Und nicht jede Hausratversicherung erstattet Schäden am Aufsitzrasenmäher. Ein Versicherungsfachmann kann helfen, den richtigen Schutz für das Frühlingsparadies zu finden!

 

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de