Nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses hat jeder das Recht auf ein Zeugnis. Das ist mindestens ein „Einfaches Zeugnis“ (mit Art und Dauer der Tätigkeit). Aber besser ist immer ein „Qualifiziertes Zeugnis“, denn da wird auch beurteilt, wie man gearbeitet hat.
Wenn man das qualifizierte Zeugnis in Händen hällt, sollte man es auf jeden Fall genau durchlesen. Es wird zwar immer wieder abgestritten, dass es da ein Geheimsprache gibt, aber andererseits sind viele dieser „verschlüsselten“ Wendungen auch bekannt.
Folgende Aussagen entsprechen annähernd den üblichen Schulnoten:
Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. = 1
Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. = 2
Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt. = 3
Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt. = 4
Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. = 5
Er (Sie) bemühte sich, die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen. = 6
Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Menge anderer Tricks, wie gewiefte Personalsachbearbeiter schlechte Botschaften in einem Zeugnis verstecken können.
Ein Tipp: Entweder zur Gewerkschaft gehen und dort beraten lassen oder das Zeugnis einem professionellen Berater geben. Dann weiß man, was drin steht und kann möglichst schnell von seinem alten Arbeitgeber Korrekturen verlangen.
Grundsätzlich sollte ein Zeugnis „Wohlwollend“ sein. Unbegründet schlechte Bewertungen haben da nichts zu suchen. Das kann man sich notfalls auch vor dem Arbeitsgericht erstreiten.