Mit den ersten wärmeren Tagen sieht man sie wieder vermehrt auf unseren Straßen: Mopeds und Mofas, und neuerdings auch Segways und ähnliche Vehikel mit Rädern. Doch in diesem Jahr müssen ihre Halter und Fahrer darauf achten, dass derartige Fahrzeuge ab 1.3.2013 nur noch mit grünem Kennzeichen fahren dürfen. Die bisherigen (blauen) Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit; und wer zukünftig noch mit einem blauem statt grünem Kennzeichen unterwegs ist, macht sich nicht nur strafbar, sondern er verfügt auch über keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr. Die neuen Kennzeichen sind bei den Kraftfahrtversicherern zu beziehen.
Das grüne Kennzeichen gilt ab dem 1. März prinzipiell für Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds (bis 50ccm Hubraum und nicht schneller als 45 km/h). Das gilt auch für E-Roller. Für Elektrofahrräder gelten spezielle Klassifizierungen. Mit Antriebshilfe durch eine Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 Stundenkilometer oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 bis maximal 45 Stundenkilometer ist das grüne Kennzeichen verbindlich. Das gilt auch für Segways & Co. mit elektrischem Antrieb sowie einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometer genauso wie für Quads und Trikes mit Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometern und einem Hubraum bis max. 50 ccm. Versichert werden müssen zukünftig auch motorisierte Krankenfahrstühle sowie schnellere Mofas und Mopeds (vornehmlich aus DDR-Produktion), die bereits vor 1992 versichert waren.