Wenn der Weihnachtsmann die falschen Geschenke brachte

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Bald ist es wieder soweit – Der Weihnachtsmann parkt seinen Rentier-Schlitten vor dem Haus und bringt die Geschenke. Eigentlich sollen die Gaben Freude bereiten, doch das ist nicht immer der Fall. Der Pullover vom Schwager ist zu groß, die Socken von Mutti sind langweilig und auch über so manchen geschmacklosen Einrichtungsgegenstand freut sich nicht jeder. 

 

Was also tun, wenn Knecht Ruprecht wieder einmal daneben lag? Kann man die Geschenke problemlos umtauschen, auch wenn sie nicht defekt sind? Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, denn in Deutschland gibt es kein eindeutiges Reklamationsrecht. Mitunter ist man auf das Wohlwollen des Verkäufers angewiesen.

 

Und doch erlauben viele Händler eine Reklamation, um ihre Kulanz zu zeigen. Dabei ist es jedoch dem Händler selbst überlassen, ob er einen Gutschein ausstellt, den Warenwert in Bar auszahlt oder das Produkt umtauscht. Einen Haken gibt es jedoch bei der Sache: Wenn man den Service nutzen möchte, ist ein Kassenbon vorzulegen. Außerdem sollte das Geschenk noch originalverpackt sein. Wer aber verschenkt seine weihnachtlichen Gaben mit einem Kassenzettel?

 

Defekte Geschenke lassen sich umtauschen

 

Anders verhält es sich jedoch, wenn die Ware fehlerhaft oder beschädigt ist. Dann muss der Händler die Ware erstatten oder zumindest eine Nachbesserung des Produktes vornehmen. Führte die Nachbesserung zweimal nicht zum Erfolg, dann kann der Kunde vom Kauf zurücktreten und erhält sein Geld zurück. Auch für einen solchen Umtausch ist ein Kassenbon vorzuzeigen.

 

Bei Online-, Katalog- oder Telefonshopping gilt hingegen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag ohne Benennung von Gründen rückgängig gemacht werden.

 

Gutscheine sind oft die bessere Wahl

 

Um aber nicht in ein Fettnäpfchen zu treten, sollten man zweimal überlegen, worüber sich die Liebsten zu Weihnachten freuen. Ein Gutschein mag zwar einfallslos erscheinen, ist aber unter Umständen die bessere Wahl. Damit ein solcher Geschenkgutschein nicht langweilig ist, kann er individuell und phantasievoll gestaltet werden.

 

Wer seine Enttäuschung über ein misslungenes Präsent verbergen will, um dem Schenker nicht wehzutun, für den besteht ebenfalls Hoffnung. In vielen Städten finden nach Weihnachten Tauschbörsen statt, bei denen man sein Geschenk gegen ein anderes eintauschen kann. Und auch im Internet lassen sich unliebsame Weihnachtsgaben problemlos zu Geld machen.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de