Rauchen – auch für den Versicherungsschutz ein Risiko!

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt aktuell vor den Folgen des Rauchens. Ein aktiver männlicher Raucher habe demnach im Schnitt sieben Jahre weniger zu leben als ein Mann, der auf Glimmstängel verzichtet. Beim Thema Versicherungsschutz gilt es für Raucher, ehrlich zu sein – sonst droht man, seine Ansprüche zu verlieren.

 

Die Liste prominenter Raucher ist lang – sei es Bundestrainer Jogi Löw, Model Lena Gercke oder Hollywood-Star Gwyneth Paltrow. Sie alle wurden schon mit Glimmstängel gesichtet. Und auch wenn es nicht darum gehen soll, dies zu verurteilen, so sollte doch jedem auch bewusst sein, dass Rauchen ungesund ist. Vor allem, wenn der Griff zur Zigarette zur täglichen Gewohnheit wird.

Vor den gesundheitlichen Folgen warnt nun der Versicherungs-Dachverband GDV. Er hat eine umfassende Studie hierzu bei der Erasmus-Universität in Rotterdam in Auftrag gegeben. Mit klarem Ergebnis: Rauchen senkt die Lebenserwartung teils drastisch. Ein aktiver männlicher Raucher hat knapp sieben Jahre weniger zu leben als jemand, der nie eine Zigarette angerührt hat. Bei einer Frau macht der Unterschied immer noch sechs Jahre aus. Für die Untersuchung wurden mehrere Meta-Studien zur Sterblichkeit in Deutschland ausgewertet.

 

Rauchen kostet – auch bei der Versicherung!

 

Das Gesundheitsrisiko trägt auch dazu bei, dass Raucher bei einigen Versicherungen mit höheren Beiträgen zur Kasse gebeten werden. Beispiel Lebensversicherung: In der Regel werden die Versicherer im Antrag danach fragen, ob der Antragsteller raucht – und mit welcher Regelmäßigkeit. Auch wer eine private Krankenvollversicherung abschließen will, muss zu seinem Zigaretten-Konsum Auskunft geben. Hier ist Ehrlichkeit Pflicht. Wer bewusst falsche Angaben macht oder relevante Gesundheits-Informationen verschweigt, riskiert nicht weniger als seinen Versicherungsschutz.

 

Wer das Rauchen bereits aufgegeben hat, sollte unter Umständen darauf achten, ab welcher Frist man als Nichtraucher gilt. Hierfür haben die Versicherer in den Anträgen verschiedene Zeiten festgelegt, die sich mitunter stark unterscheiden können. Beispiel Risikolebensversicherung: Der Hinterbliebenenschutz ist in der Regel schon zu Nichtraucher-Konditionen zu haben, wenn der Antragsteller ein bis zwei Jahre abstinent lebte. Wer das Rauchen aufgibt spart also mitunter nicht nur das Geld für die Zigarettenschachtel – sondern auch bei den Versicherungsprämien!

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