Am Freitag hat der Bundesrat nicht nur der Rekord-Neuverschuldung der Bundesregierung zugestimmt, um v.a. die Sozial-, aber auch die gesetzlichen Krankenkassen zu unterstützen, sondern auch Änderungen in der Steuerpolitik, insbesondere zur Riester-Förderung beschlossen. Das war nötig geworden, nachdem der europäische Gerichtshof (EuGH) im September in einem Urteil verlauten ließ, dass die Riester-Rente gegen EU-Recht verstößt. Die Richter hatten gefordert, dass der Kreis jener, welche die Riester-Förderung in Anspruch nehmen dürfen, erweitert werden müsse.
Bisher mussten Ruheständler, welche die Riester-Rente beziehen wollen, in Deutschland leben. Da die Riester-Rente erst bei der Auszahlung versteuert wird, hatten die Steuerbehörden es damit leichter, an die Steuerzahlungen zu gelangen. Die Richter des europäischen Gerichtshofs aber waren der Meinung, dass Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten die Zahlung der Steuergelder ebenfalls gewährleisten könnten und die Benachteiligung für im Ausland lebende Ruheständler aufheben würden. Nachteile hatten bisher auch „Grenzgänger“, die zwar in Deutschland arbeiteten, aber auf der anderen Seite der Grenze wohnten, da sie die Riester-Förderung bisher nicht beanspruchen durften, die nur für jene Arbeitnehmer zulässig war, die auch in Deutschland uneingeschränkt Steuern zahlten.
Mit dem “Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften” entspricht man nun dem Urteil des EuGH und und setzt es in nationales Recht um. Noch Mitte Februar diesen Jahres hatte der Bundesrat Ergänzungen zum Gesetzentwurf angeregt (siehe: Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 12.2.10, BR-Drucks. 4/10). Nun wurde mit dem Gesetz beschlossen, dass die Zulageberechtigung für die Inanspruchnahme der Riester-Förderung an das Bestehen einer inländischen gesetzlichen Rentenversicherung oder den Bezug einer Besoldung gekoppelt werden muss. Damit können auch Personen, die in Deutschland „nur“ arbeiten Riester-Sparen und Ruheständler, die im Ausland leben, die Riester-Rente beziehen.
Die von der SPD-regierten Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz hatten gefordert, einen Vermittlungsausschuss einzuberufen, da sie den Neuregelungen hinsichtlich der Unternehmensbesteuerung im Rahmen des Gesetzes nicht zustimmten. Die Länder befürchten, dass die Änderungen für Bund, Länder und Kommunen eine zusätzliche Belastung in Milliardenhöhe zur Folge haben würden. Der Versuch scheiterte jedoch.