Unfall oder Panne – Nicht ohne Warnweste!

Bei Dunkelheit und Dämmerung steigt die Unfallschwere teils deutlich. Deshalb appelliert die Notrufzentrale der Autoversicherer: Bei Unfall oder Panne unbedingt die reflektierenden Warnwesten nutzen!

 

Es hat nicht lange gedauert, bis die kalte Jahreszeit sich in das Gedächtnis der Deutschen zurückrief. Ein plötzlicher Wintereinbruch führte am Wochenende zu Schnee und Eis auf den Straßen. Teils herrschten völlig chaotische Zustände, viele Autofahrer mussten Blechschäden beklagen. Der Deutsche Wetterdienst sprach von „rekordverdächtigen Tiefstwerten und Schneedecke in Gegenden, die so etwas im Oktober noch nie zu Gesicht bekommen haben.“

Wenn es denn tatsächlich einmal gekracht hat oder das Auto wegen einer Panne am Straßenrand liegen bleibt, sollte ein Accessoire im Kofferraum nicht fehlen: Die reflektierende Warnweste. Denn in der kalten Jahreszeit ist das Risiko deutlich größer, von anderen Autofahrern übersehen zu werden. „Wer einmal im Dunkeln gezwungen war, nach einem Unfall oder bei einer Panne sich am Rande einer Autobahn oder einer Landstraße aufzuhalten, weiß diese Westen zu schätzen. Schon in der Dämmerung oder bei schlechtem Wetter leuchten sie unübersehbar und schützen so ihre Träger“, erläuterte Birgit Luge-Ehrhardt, Pressesprecherin der Autoversicherer-Notrufzentrale (GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG).

 

Viele Unfälle ereignen sich in Dunkelheit

 

Die Unfallstatistik bestätigt die Notwendigkeit, das orange leuchtende Kleidungsstück immer im Auto zu haben. Bei Dunkelheit ist die Schwere der Verkehrsunfälle besonders hoch. So starben 2011 fast ein Drittel (1.457) aller getöteten Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit oder Dämmerung – obwohl in den Nachtzeiten das Verkehrsaufkommen geringer ist.

 

Speziell auf Autobahnen ist das Risiko für Leib und Leben besonders groß, wenn PKW-Fahrer wegen einer Panne ihr Fahrzeug verlassen müssen. Hier kann die Warnweste eine deutlichen Erhöhung der Sicherheit bewirken. Zudem ist es gerade bei einem Notfall in der Dunkelheit wichtig, Auto und Fahrbahn schnellstmöglich zu verlassen und einen sicheren Bereich hinter der Leitplanke aufzusuchen.

 

Eine Erhebung bei Anrufen von Autobahn-Notrufsäulen hatte im Winter letzten Jahres ergeben, dass über 60 Prozent aller Pkw-Fahrer gar keine Warnweste mit sich führen. Eine gesetzliche Pflicht gibt es in Deutschland zwar nur für gewerbliche und berufliche Fahrzeuge. Aber wer auf das reflektierende Kleidungsstück verzichtet, geht ein deutlich höheres Risiko ein!

 

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de