Zünftig feiern – Versicherungsschutz auf der Wiesn

No Comments

„O´zapft is!“ Am 22. September 2012 pünktlich um 12:00 Uhr ist es wieder so weit: Der Münchener Oberbürgermeister Christian Ude wird ein Fass Bier anstechen und damit das Münchener Oktoberfest offiziell eröffnen. Wie aber sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn fesche Madln oder Bua beim Bier die Stimmung steigen lassen?

 

Auch in diesem Jahr werden die Gäste aus aller Welt anreisen und München für mehrere Wochen in das Tollhaus der Nation verwandeln. Zünftig bayerisch sorgen Brezeln, Bier, Stimmungsmusik und sexy Dirndls für einen Mordsgaudi.

 

Dass dabei einer mal a bisserl über die Strenge schlägt, ist bei so einem großen Volksfest durchaus eingeplant. Jedes Jahr sind die Helfer des Bayrischen Roten Kreuzes (BRK) in Dauereinsatz, weil sich Gäste bei alkoholbedingten Stürzen und Maßkrugschlägereien verletzen. Allein im letzten Jahr mussten über 10.000 Patienten betreut werden. Für die Absicherung der eigenen Gesundheit empfiehlt sich hier eine private Unfallversicherung.

 

Auch wenn durch fahrlässiges Handeln andere Besucher zu Schaden kommen, kann es schnell teuer werden. Ein Urteil des Amtsgerichtes München bestätigt, dass Bierzelte kein rechtsfreier Raum sind. Die Richter verurteilten eine Münchenerin, die beim stehenden Schunkeln von der Sitzbank fiel und dabei einen anderen Besucher erheblich verletzte, zur Zahlung eines Schmerzensgeldes. In solchen Fällen hilft eine private Haftpflichtversicherung.

 

Vollrausch gefährdet Versicherungsschutz

 

Aber Vorsicht! Wer es mit der Trinkerei übertreibt, riskiert seinen Versicherungsschutz. So beinhalten viele Versicherungsverträge eine sogenannte „Alkoholklausel“. Dann ist der Alkoholgenuss zwar bis zu einer gewissen Promillegrenze erlaubt (häufig 1,5 Promille). Wer mehr Alkohol im Blut hat, geht im Schadensfall aber leer aus.

 

Eine Unfallversicherung kann die Auszahlung einer Rente ebenfalls verweigern, wenn der Versicherte wegen Volltrunkenheit verunglückte. So entschied zum Beispiel das Kammergericht Berlin gegen einen Versicherten, der im Rausch das Fenster öffnete, hinausstürzte und sich eine schwere dauerhafte Gesundheitsschädigung zuzog (Az.: 6 W 12/03). Auch die Kfz-Versicherung muss nicht für den Schaden aufkommen, wenn sich ein sorgloser Oktoberfestbesucher mit zu viel Alkohol im Blut hinters Steuer setzt. Deshalb lieber die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen!

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de