Warn – Apps

Warn – Apps

 

 

Diese Apps warnen bei Naturkata­strophen

Am 8. Dezember findet ein bundesweiter Warntag statt. Ein wichtiger Baustein bei der Warnung der Bevölkerung im Fall von Naturkatastrophen sind neben Rundfunk und Fernsehen Warn-Apps. Welche davon es gibt, welche Funktionen diese anbieten und ob digitales Warnen funktioniert – hier sind die Antworten.

Die Unwetterkatastrophe in weiten Teilen Deutschlands im Juli 2021 zeigte, dass die extremen Wettersituationen bedingt durch den Klimawandel auch hierzulande spürbarer werden und erschreckende Folgen mit sich bringen. Deshalb ist die rechtzeitige Warnung der Bevölkerung von herausragender Bedeutung.

 

Am 8. Dezember aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte ab 11 Uhr unterschiedliche Warnmittel wie z. B. Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln oder Warn-Apps. Die Probewarnmeldung wird erstmals auch über Cell Broadcast verschickt, sodass darüber rund die Hälfte aller Handys in Deutschland direkt erreichen werden. Durch diesen Test sollen wichtige Erkenntnisse für die Umsetzung bis zum vorgesehenen Start im Februar 2023 gewonnen werden.

 

In Deutschland sind Bundesländer für die Warnung vor Katastrophen und allgemeinen Gefahren zuständig. Die Warnung im akuten Krisenfall ist Aufgabe der Landräte und Feuerwehr-Leitstellen. Fernsehen und Radio werden genutzt, die Feuerwehr ist zum Teil mit Lautsprecherwagen unterwegs. In einigen Gemeinden heulen die Sirenen. Ein zusätzlicher Kanal im digitalen Zeitalter sind Apps, die sich jeder auf seinem Smartphone herunterladen kann. Die Push-Benachrichtigung landet im Krisenfall direkt auf dem Display des Handys.

 

Was sind die Nachteile des digitalen Warnens?

Zwar kann die digitale Vernetzung mit Smartphones und mobilen Geräten sehr nützlich sein, dennoch sollten Sie sich nicht nur auf Ihr Smartphone verlassen. Die Flutkatastrophe in mehreren Landkreisen hat im Juli 2021 gezeigt, dass Mobilfunk und Internet-Zugänge durch eine zerstörte Stromversorgung tagelang ausfallen können, sodass Apps nicht nutzbar sind oder Handys nicht wieder aufgeladen werden können.

 

Am besten ist es, sich für den Fall der Fälle vorzubereiten und Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Dazu finden Sie auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe alle Informationen rund um das Thema Notfallvorsorge.

 

Nach einer kurzen Suche im Internet merkt man schnell, dass es viele Warn-Apps gibt, die für verschiede Systeme und Smartphones zur Verfügung stehen. Einige der wichtigsten sind Warn-App NINA, BIWAPP, Katwarn und DWD WarnWetter. Was taugen sie?

 

Warn-App NINA

NINA ist kurz für Notfall-Informations- und Nachrichten-App. Herausgeber der App ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). NINA verbreitet Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand. Nutzerinnen und Nutzer können verschiedene Standorte abonnieren und passend dazu Warnmeldungen erhalten. Aktuell bietet NINA auch offizielle Informationen der Bundesregierung zur Corona-Pandemie.

 

Die Kartenansicht der NINA ermöglicht es, direkt Städte oder Landkreise zu wählen und sowohl aktuelle als auch zurückliegende Meldungen einzusehen. Im Bereich Notfalltipps der NINA haben Experten des BBK und andere Behörden Verhaltensweisen und Empfehlungen für bestimmte Situationen (wie z. B. Hochwasser) zusammengestellt.

 

Hier können Sie sich die Warn-App NINA gratis für iOS- und Android-Betriebssysteme herunterladen.

 

Warn-App Katwarn

Das Fraunhofer-Institut FOKUS hat im Auftrag der öffentlichen Versicherungen die App Katwarn entwickelt. Katwarn verbreitet Gefahrenmeldungen der Kommunen, Länder und des Bundes sowohl orts- als auch themenbezogen. Absender sind unter anderem Leitstellen der Feuerwehr, die Polizei, der Deutsche Wetterdienst (DWD), Hochwasser- und Erdbebenzentralen sowie gekoppelte externe Warnsysteme.

 

Die Ortswarnungen werden postleitzahlgenau an das Smartphone ausgegeben und beinhalten ebenfalls Handlungsempfehlungen. Nutzerinnen und Nutzer können den „Schutzengelmodus“ aktivieren, um so wichtige Meldungen ihres aktuellen Standorts zu erhalten. Ähnlich wie bei NINA ist es mit Katwarn möglich mehrere Orte zu abonnieren, um sich über die Sicherheitslage dieser Orte informieren zu lassen. Laut der Website von Katwarn können die Meldungen per soziale Netzwerke geteilt werden. Mit den themenbezogenen Abos können sich Nutzerinnen und Nutzer auf Messen, Festivals oder Festen über sicherheitsrelevante Ereignisse informieren lassen.

 

Ein besonderer Pluspunkt von Katwarn ist, dass Sie nicht unbedingt ein Smartphone haben müssen, um Warnmeldungen zu erhalten. Wenn Sie eine SMS mit der Postleitzahl einer Region an die Service-Nummer 0163 755 88 42 des Dienstes schicken, erhalten Sie relevante Meldungen und Informationen per SMS oder sogar per E-Mail.

 

Katwarn gibt es hier gratis für iOS und Android.

 

Warn-App BIWAPP

BIWAPP ist kurz für Bürger-Informations- und Warn-App. BIWAPP informiert Nutzerinnen und Nutzer nicht nur über Großschäden und Katastrophen, sondern auch in wesentlich häufiger auftretenden, alltäglichen Besonderheiten wie Straßensperrungen, Großfeuer oder Schulausfällen. Ähnlich wie bei den anderen Apps erhalten Sie sowohl für Ihren aktuellen Standort als auch für individuell gewählte Orte relevante Meldungen. Die Meldungen und Katastrophenwarnungen werden direkt von den offiziell zuständigen Institutionen wie Katastrophenschutzbehörden, Kommunen und kreisfreien Städten sowie deren Leitstellen versendet. BIWAPP kooperiert mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und verbreitet auch offizielle Warnmeldungen zur aktuellen Wetterlage Ihrer ausgewählten Region.

 

Bei BIWAPP können Nutzerinnen und Nutzer bestimmen, für welche Ereignisse, wie unter anderem Chemieunfall, Feuer, Erdrutsch/Lawinen, sie benachrichtigt werden möchten.

Laut der Website bietet BIWAPP die Möglichkeit, eine direkte Verbindung mit Polizei und Feuerwehr herzustellen und den genauen Standort an die Notfalldienste zu übermitteln.

 

Hier können Sie BIWAPP kostenfrei herunterladen.

 

Warn-App Warnwetter

Warnwetter ist die App des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Der Deutsche Wetterdienst informiert mithilfe dieser App die breite Öffentlichkeit und Einsatzkräfte aus dem Katastrophen-, Bevölkerungs- und Umweltschutzes über die aktuellen Warnhinweise und der Wettersituation.

 

Die Grundversion der Warnwetter-App bietet eine Übersicht über die aktuelle Warnlage für Deutschland bis auf Gemeindeebene. Konfigurierbare Warnungen und Informationen erhalten Nutzerinnen und Nutzer bei extremen Wettersituationen wie Gewitter, Schnee und Glätte. Die Warnwetter-App des DWD zeigt mit einem Warnmonitor prognostizierte Zugbahnen von Gewitterzellen.

 

Die kostenpflichtige Vollversion versorgt Sie darüber hinaus mit der Darstellung von aktuellen Werten des Wetters und Vorhersagen bis zu 7 Tage im Voraus. Die Vollversion der DWD WarnWetter-App kostet einmalig 2,49 Euro. Der In-App-Kauf kann bei gleichem Store-Account auf mehreren Geräten verwendet werden. Eine Familienfreigabe des In-App-Kaufs ist nur für iOS möglich. Eine Barrierefreiheit ist unter anderem für Icons und Grafiken vorhanden.

 

Hier geht es zur Website des DWD. Dort können Sie die WarnWetter-App für iOS und Android herunterladen.

 

 

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de