Reiserücktrittsversicherung: Damit nicht nur das Geld auf Reisen geht

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Wer sich das ganze Jahr auf seinen wohlverdienten Urlaub freut, der will ungern von einer gebuchten Urlaubsreise zurücktreten. Doch es gibt viele Gründe, warum man zu Hause bleiben muss, statt in ferne Gefilde zu fliegen. Eine Versicherung gegen Reiserücktrittskosten kann wenigstens den finanziellen Schaden einer abgesagten Urlaubsreise mildern.

Mal eben eine Woche Sonne tanken auf Gran Canaria oder Drinks schlürfen unter einer Palme auf Hawaii? Seit Tagen ist das Sommerwetter in Deutschland so trist, dass viele Urlauber lieber heute als morgen in warme Länder aufbrechen wollen. Und tatsächlich melden Touristikunternehmen, dass die Nachfrage nach südlichen Reisezielen sprunghaft angestiegen ist.

Doch für viele Menschen erfüllt sich der Traum von einer unbeschwerten Urlaubsreise nicht. Sei es eine plötzliche Sommergrippe, ein Trauerfall oder eine schwere Verletzung – die Gründe, warum Urlaubsreisen nicht angetreten werden können, sind vielfältig. Statt in der Karibik auf einer Strandliege zu relaxen, müssen die verhinderten Urlauber dann das Krankenbett hüten. Um nicht auch noch die finanziellen Folgen des Reiseabbruchs tragen zu müssen, empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung als Vorsorge.

Entschädigungsansprüche des Reiseveranstalters

Grundsätzlich gilt der Grundsatz: Kann man eine Reise nicht antreten, so muss man sie auch nicht bezahlen. Allerdings darf der Reiseveranstalter eine Entschädigung verlangen, die zumindest einen Teil der Ausgaben deckt. Denn nicht immer ist es dem Reiseanbieter möglich, innerhalb kurzer Zeit einen neuen Interessenten für den reservierten Urlaubstrip zu finden.

Die Entschädigungshöhe richtet sich vor allem danach, wann von der Reise zurückgetreten wird. Dabei gelten folgende Richtwerte: Bis 30 Tage vor der Abreise sind ca. 4 Prozent, ab 6 Tage sogar die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung zu zahlen. Wer seinen Urlaub stornieren muss, bleibt im schlimmsten Fall also auf der Hälfte der Reisekosten sitzen!

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Reiseveranstalter keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung hat. Etwa, wenn nach der Buchung unvorhersehbare Umstände wie Bürgerkriege, Terroranschläge oder Naturkatastrophen plötzlich den Reiseantritt verhindern. Das entsprechende Reiserücktrittsrecht gilt in diesen Fällen sowohl für das Reiseunternehmen als auch den Reisenden. Ebenfalls muss keine Entschädigung gezahlt werden, wenn der Urlauber zurücktritt, weil sich der Reisepreis nach der Vertragseinigung um mehr als 5 Prozent erhöhte.

Welche Leistung erbringt eine Reiserücktrittversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt immer dann, wenn eine Reiseunfähigkeit festgestellt wird. Im Allgemeinen sind die Voraussetzungen hierfür eine unerwartete Erkrankung oder schwere Unfallverletzung beziehungsweise ein Todes- oder Trauerfall. Darüber hinaus zahlen die Versicherer auch bei Impfunverträglichkeit und Schwangerschaftskomplikationen.

Je nach Vertrag lassen sich weitere Risiken absichern. So sehen manche Versicherer auch eine Leistung vor, wenn eine Stornierung der Reise aufgrund von schweren Schäden am Haus erfolgt, der verhinderte Urlauber plötzlich seinen Arbeitsplatz verliert oder eine Prüfung wiederholen muss. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz zu finden.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de