Richtig vorsorgen:

Richtig vorsorgen:

 

 

Diese Ver­si­che­run­gen brau­chen Sie auf jeden Fall

 

Wer für den Ernstfall gewappnet sein will, muss rechtzeitig vorsorgen. Welchen Schutz Verbraucher dafür idealerweise brauchen, zeigt diese Übersicht.

Unter Vorsorge versteht beinahe jeder etwas anderes: Die finanzielle Vorsorge kann damit gemeint sein genauso wie die gesundheitliche Vorsorge oder die Vorsorge im Katastrophenfall. Nicht jede kritische Situation im Leben lässt sich vermeiden, manche Unwägbarkeit wird immer bleiben. Auf viele Ernstfälle können sich Verbraucher jedoch vorbereiten. Aber alles der Reihe nach.

 

Familie & Zuhause

Viele Risiken lassen sich versichern, nicht alle sind gleich existenzbedrohend. Wer sein Zuhause und seine Liebsten schützen möchte, kommt um folgende Versicherungen nicht herum:

 

 

Fürs Alter finanziell vorsorgen

Die gesetzliche Rente reicht in Zukunft nicht mehr aus, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eigenverantwortliches Handeln bei der Altersvorsorge ist gefragt. Der Staat hat aus diesem Grund die Riester-Rente entwickelt, die Verbraucher beim Sparen unterstützt.

Eine Riester-Rentenversicherung unterstützt die Menschen dabei, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen und so Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Entscheidender Vorteil: Diese private Rentenversicherung wird staatlich gefördert und bietet ein hohes Maß an Sicherheit.

Riester-Verträge als Form der privaten Altersvorsorge werden durch staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile gefördert. Vor allem Familien und Bezieher bzw. Bezieherinnen geringer Einkommen profitieren von der Förderung. Dazu wurden verschiedene Arten der staatlichen Förderung entwickelt, wie Riester-Sparer konkret unterstützt werden.

So funktioniert die Riester-Förderung

Wer sein Geld in einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält staatliche Zulagen. Diese setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen:

    • Die jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person.
    • Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr).

Die Zulagen werden direkt auf den persönlichen Riester-Vertrag überwiesen und erhöhen – auch durch den langfristigen Zinseszinseffekt – die Rente.

 

Gesundheit & Pflege

Ernährung, Bewegung, wenig Alkohol und keine Zigaretten: Die naheliegendsten Maßnahmen zur gesundheitlichen Vorsorge dürften den allermeisten Menschen bekannt sein. Welche Früherkennungsuntersuchungen sinnvoll sind, dürfte hingegen nicht jedem vertraut sein. Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu einen nützlichen Überblick zu Präventionsmaßnahmen erstellt.

 

Wer zum Pflegefall wird, kann sich in vielen Fällen nicht allein auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen. Eine private Pflegezusatzversicherung sichert das Risiko einer Pflegebedürftigkeit ab. Sie hilft dabei, den Eigenanteil der Pflegekosten zu begleichen. Faustformel für den Abschluss: Je jünger die Versicherten sind, desto mehr Zeit haben sie zum Schließen der Pflegelücke. >> Diese Versicherer bieten Pflegeversicherungen an

 

Eine andere Form der Vorsorge ist die Erstellung einer sogenannten Vorsorgevollmacht. Weitere Informationen dazu liefert zum Beispiel das Bundesjustizministerium.

 

Katastrophen & Unwetter

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt Tipps, wie man sich am besten auf Notsituationen wie etwa Naturkatastrophen vorbereitet. In Deutschland sind Bundesländer für die Warnung vor Katastrophen und allgemeinen Gefahren zuständig. Ein zusätzlicher Kanal im digitalen Zeitalter sind Apps, die sich jeder auf sein Smartphone herunterladen kann. Die Push-Benachrichtigung landet im Krisenfall direkt auf dem Display des Handys. >> Zur Übersicht Warnapps

 

Beschädigt ein Unwetter das Zuhause, benötigen Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz. Sie übernimmt etwa die Schäden nach einem Hochwasser oder einem Starkregen. Wer sein Inventar versichern möchte, sollte eine Hausratversicherung mit Elementarschutz abschließen. Diese Versicherung ist auch für Mieter sinnvoll.

 

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de