Damit der Urlaub keine bittere Pille wird

Auch auf Reisen sind viele Menschen auf ihre Medizin angewiesen. Wer seine Reiseapotheke zusammenstellt, muss jedoch einiges beachten. In manchen Ländern sind bestimmte Medikamente verboten. Mitunter kann sogar die Wirksamkeit der Medizin leiden, wenn man sich in ferne Gefilde begibt.

In Deutschland gibt das Centrum für Reisemedizin (CRM) regelmäßig Hinweise für den richtigen Umgang mit Medikamenten beim Auslandsaufenthalt. Und tatsächlich kann der Tourist hier einiges falsch machen. Beachten sollte man etwa die unterschiedlichen Temperatureinwirkungen: Bei zu heißer oder kalter Lagerung verliert beispielsweise Insulin seine Wirkung. Ebenfalls sind Zäpfchen zur Schmerz- und Fieberlinderung bei Hitze nicht empfehlenswert, da sie aufweichen können. Schon eher empfehlen sich Tropfen oder Säfte zur Mitnahme in warme Länder, da sie Temperaturschwankungen besser verkraften.

Achtung: In manchen Ländern sind Medikamente verboten!

Doch Urlauber sollten nicht nur das Klima bei der Zusammenstellung der Reiseapotheke im Blick haben. In manchen Ländern sind bestimmte Medikamente verboten. In arabischen Staaten können speziell Substanzen für Ärger sorgen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, etwa morphinhaltige Schmerzmittel. Eine ärztliche Bescheinigung hilft in den meisten Fällen. Allerdings muss mit einer Beschlagnahmung der Medizin gerechnet werden.

Auch in nichtarabischen Ländern sind derartige Bestimmungen zu beachten. Genaue Informationen gibt es hierzu in der jeweiligen Botschaft des Urlaubslandes oder beim Reiseanbieter.

Strenge Richtlinien für Handgepäck im Flugverkehr

Für Reisende mit dem Flugzeug sind die sogenannten „EU-Richtlinien zur Mitnahme von Handgepäck in die Flugzeugkabine“ verpflichtend. Diese Einschränkungen gelten für alle Flüge, die von Flughäfen der EU und der Schweiz starten, ganz gleich mit welchem Reiseziel. Dabei dürfen Behältnisse mit Flüssigkeiten maximal eine Höchstfüllmenge von 100 ml fassen. Die Behälter müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden.

Medikamente und Spezialnahrung, die der Reisende während des Fluges benötigt, können auch außerhalb des Plastikbeutels aufbewahrt werden. Sie sind allerdings bei der Sicherheitskontrolle separat vorzuzeigen. Für USA- und Großbritannien-Flüge gelten weitere Sonderregelungen. Hier ist zum Beispiel eine Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck grundsätzlich nicht erlaubt. Auskunft über die aktuellen Bestimmungen erhalten Touristen telefonisch beim Flughafen oder bei der Fluggesellschaft.

Organisation ist alles!

Chronisch Kranke müssen oft zu bestimmten Zeiten ihre Medikamente einnehmen. Auf Reisen können zusätzliche Probleme entstehen, etwa wenn das Gepäckstück mit der benötigten Medizin verloren geht oder zu spät im Hotel eintrifft. Deshalb empfiehlt es sich, die doppelte Menge an Medizin mitzuführen und diese auf das Handgepäck zu verteilen.

Aufpassen sollte man beim Erwerb von Arzneimitteln am Urlaubsort. Gefälschte Produkte sind etwa in afrikanischen und asiatischen Ländern keine Seltenheit. Die Medizin enthält entweder nur geringe Mengen des gewünschten Wirkstoffes oder ist ein Placebo. Wer dennoch darauf angewiesen ist, Tabletten im Ausland zu kaufen, sollte die Packungsbeilage des Medikaments immer aufbewahren. Nur so lassen sich Wirkstoff, Dosierung und Markenname rekonstruieren.

Falsche Arzneimittel erkennen Touristen an fehlgedruckten Verpackungen, ungewohntem Geruch bzw. Geschmack sowie brüchiger Tablettenkonsistenz. Schon bei dem kleinsten Anzeichen, dass etwas mit der Medizin nicht stimmt, sollte auf einen Kauf verzichtet werden. Unter Umständen kann die Medizin sogar schädliche oder giftige Stoffe enthalten.

Krankenversicherungsschutz im Ausland

Eine gute Reiseapotheke ist nicht die einzige Voraussetzung für einen sorgenlosen Urlaubsaufenthalt. Im Krankheitsfall können die Kosten enorm hoch sein, so dass sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung lohnt. Sie zahlt etwa, wenn der Reisende aufgrund eines Unfalls mit dem Hubschrauber nach Hause geflogen werden muss. Oder wenn vor Ort eine schwere Operation erforderlich ist.

Das CRM weist jedoch darauf hin, dass nicht jeder Privatanbieter die gewünschte Leistung im Notfall bietet. Hier empfiehlt es sich, das Kleingedruckte in den Verträgen genau zu lesen. Ein Versicherungsexperte kann wertvolle Tipps für den richtigen Auslandsschutz bieten. Länderspezifische Merkblätter für Auslands-Policen stellt die „Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland“ (DVKA) zur Verfügung.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de