Die Firmenflotte richtig versichert

Egal, ob Paketdienst, Pizzaservice oder privates Busunternehmen – betrieblich genutzte Fahrzeuge müssen ebenso versichert werden wie die transportierte Ware oder die Betriebsausstattung. Der passende Versicherungsschutz ist dabei abhängig von der Größe des Fuhrparkes.

Ein Pizzabote hat es nicht leicht. Schnell muss die „heiße Ware“ durch den Stadtverkehr transportiert werden und beim Kunden sein, ganz gleich, ob sich in der Innenstadt der Verkehr staut, der Hintermann drängelt oder nirgendwo ein Parkplatz zu finden ist. Und ebenso schnell ist es passiert, dass man in einen Unfall verwickelt wird – deshalb ist es für den Unternehmer wichtig, den richtigen Versicherungsschutz auch für gewerbliche PKW zu haben.

Das gleiche gilt natürlich für jedes andere Unternehmen, bei denen gewerbliche Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Ob man Pakete ausfährt oder der Dame Schuhe ins Haus liefert, als Dachdecker bundesweit im Einsatz ist oder ein Touristikunternehmen betreibt – je größer die Fahrzeugflotte ist, desto größer ist auch das Risiko, dass Firmenfahrzeuge bei einem Unfall zu Schaden kommen. Eine KFZ-Versicherung ist für die Fahrzeuge sowieso obligatorisch, doch die Entscheidung für eine Kaskoversicherung liegt beim Unternehmer. Wer sich hier umfassend informiert, kann von Rabatten und Zusatzleistungen profitieren.

Denn für die Versicherungen ist es lukrativer, einen ganzen Firmenfuhrpark statt eines privaten PKW zu versichern, und so sind die Anbieter bereit Preisnachlässe zu gewähren. Wie viel Geld ein Unternehmer dabei sparen kann, ist abhängig von der Größe des Fuhrparkes und von der Zahl der bisherigen Schadensfälle. Ab drei Wagen bieten die Versicherer auch branchenspezifische Tarife an. Oftmals sind Kombinationsabschlüsse möglich, so dass der Kaskovertrag auch eine Verkehrsrechtsschutz- oder Transportversicherung beinhaltet.

Ganz besonders ist bei betrieblichen PKW auf die Gefahr durch Diebstahl zu achten. Haben die Fahrzeuge etwa Baumaterialien oder teuren Waren geladen, so sind sie für Langfinger ein doppelt begehrtes Diebesgut. Laut dem Dachverband der deutschen Versicherer (GDV) werden dabei immer öfters professionelle Autoknacker-Banden aktiv, die gestohlene Autos ins Ausland überführen. Hier sollte mit dem Versicherer abgesprochen werden, ob im Rahmen von Sonderkonditionen auch die „grob fahrlässige Herbeiführung des Diebstahls“ versicherbar ist – Andernfalls kann schon eine unverschlossene Fahrertür beim Tanken dazu führen, dass der Kasko-Versicherungsschutz verloren geht. Auch sollten wichtige Firmenschlüssel und Geschäftsunterlagen nicht im Fahrzeug liegen gelassen werden, damit die professionellen Diebe nicht auch noch der Geschäftszentrale einen Besuch abstatten.

Eine Beratung kann helfen, den passenden Schutz für die Firmenwagen zu finden. Ob man im Schadensfall eine Selbstbeteiligung oder Werkstattbindung vereinbaren will, sollte wie bei der privaten Kfz-Versicherung in die Überlegungen mit einbezogen werden.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de