Seit Jahren angekündigt, wird jetzt Ernst gemacht: 2010 gab es die letzte Lohnsteuerkarte aus Papier. Jetzt wird auf elektronische Erfassung, Bearbeitung und Kommunikation gesetzt. Im Zuge dieser Umstellung auf das neue elektronische Verfahren zum Lohnsteuerabzug ab 2012 erhalten laut Bundesministeriums der Finanzen alle Arbeitnehmer demnächst entsprechende Post.
Darin enthalten sind die sogenannten “Elektronischen Lohnsteuerabzugs-Merkmale” (Elstam). Und deren inhaltliche Angaben sollten Sie genau überprüfen. Denn so können Sie gegebenenfalls richtig Geld sparen, das Sie ansonsten dem Staat als zinsloses Darlehen überlassen, ehe Sie es im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs zurück erstattet bekommen können.
Besonders wichtig: die Angabe der richtigen Steuerklasse – denn hier können sich fehlerhafte Angaben schnell auf den Nettolohn auswirken. Aber auch die Anzahl der Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge und Religionszugehörigkeit sowie personelle Daten sind auf ihre Korrektheit hin zu überprüfen; da zum Beispiel eine automatische Übernahme vorhandener Freibeträge meistens nicht stattfindet. Behinderte Menschen und Hinterbliebene allerdings müssen einen zustehenden Pauschbetrag nur neu beantragen, wenn er im Elstam nicht aufgeführt wurde.
Und mit etwaigen eingesparten Lohnsteuern können Sie gezielt Ihre Vorsorge ausbauen; dabei zahlen sich auch kleinere Beträge langfristig aus. Oder es empfiehlt sich, die vom Finanzamt zurückerstatteten Steuern für die eigene Altersvorsorge anzulegen – in jedem Fall eine lohnende Investition für Ihre Lebensqualität im Alter. Lassen Sie sich dazu einfach unverbindlich beraten!