Umtausch, Rabatt, Kulanz: Auch Verbraucher haben Rechte!

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Mittlerweile hat bei vielen Händlern des Sommerschlussverkauf begonnen und viele Deutsche folgen dem Lockruf in die Geschäfte. Das Ziel ist klar. Man will ein besonderes Schnäppchen ergattern und bei deutlich heruntergesetzten Preisen von Saisonware Geld sparen. Doch welche Rechte haben dabei die Verbraucher?

Rein rechtlich gesehen, ist jeder Kauf einer Ware ein rechtskräftiges Geschäft inklusive Kaufvertrag. Richtlinie für den Händler ist dabei die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Er kann sich daran halten, muss es aber nicht. Wichtig ist, dass der Händler nicht gegen einen gesetzlich festgelegten Preis verstößt.

Feilschen ist erlaubt

Seit der Änderung des Rabattgesetzes im Jahr 2001 haben auch deutsche Verbraucher die Chance, über den Preis einer Ware zu verhandeln. Feilschen ist zwar in Deutschland nicht so üblich wie in südlicheren Ländern. Jedoch ist es durchaus erlaubt. Prinzipiell kann man den Händler nach einem Rabatt fragen. Dann liegt es an der Bereitschaft des Verkäufers, ob er einen Preisnachlass gibt oder nicht. Meist hat man in kleineren Geschäften größere Chancen auf Erfolg, während die Chancen in großen Warenhäusern eher gering sind.

Ein grundlegendes Recht auf Rabatt gibt es aber nicht. So ist der Händler nicht verpflichtet Ware der vergangenen Saison oder Lebensmittel kurz vor Ablauf der Mindesthaltbarkeit zu günstigeren Preisen zu offerieren. Ist dagegen das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits abgelaufen und der Käufer merkt es erst nach dem Kauf, so besteht ein Mangel und damit ein Recht auf Ersatz. Gleiches gilt bei anderen Mängeln, wie zum Beispiel Flecken oder fehlenden Teilen. Hier kann der Verkäufer, wenn der Kunde damit einverstanden ist, einen Rabatt gewähren. Er ist aber nicht dazu verpflichtet.

Mängel müssen nicht geduldet werden

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass Mängel an der Ware nicht vom Verbraucher geduldet werden müssen. Bei mangelhafter Ware hat der Verkäufer jedoch das Recht den Mangel zu beheben. So kann er zum Beispiel bei einem Mobilfunktelefon mit Softwareproblemen eine neue Software aufspielen. Weigert sich der Händler die Ware zu ersetzen oder den Mangel zu beseitigen, kann der Kauf rückgängig gemacht werden und der Verbraucher erhält sein Geld zurück.

Ein Mangel besteht auch, wenn eine Packung beim Kauf bereits aufgerissen ist. Dies führt aber nicht automatisch zu einer Preisminderung, sondern nur, wenn die Verpackung erforderlich ist, um die Qualität der Ware zu garantieren. Wenn die Verpackung dem Schutz dient, erfüllt sie aufgerissen nicht mehr ihren Zweck und kann so zum Mängelexemplar werden.

Umtausch oft aus Kulanzgründen möglich

Händler sind dagegen bei einwandfreier Ware nicht verpflichtet die Ware umzutauschen. In den meisten Fällen wird dies aus Kulanz jedoch gemacht. So kann ein Händler reduzierte Ware auch komplett vom Umtausch ausschließen oder auf den Umtausch mit einer anderen Ware beschränken. Auch wenn die Ware bereits wegen eines Mangels reduziert wurde, ist der Verkäufer nicht verpflichtet die Ware umzutauschen.

Vor dem Kauf eines Produktes sollte deshalb nachgefragt werden, ob und in welchen Fällen der Händler die Ware umtauscht. Denn jedes Jahr gibt es diesbezüglich reichlich Rechtsstreitigkeiten. Wenn es den Verbraucher trotz aller Vorsicht doch einmal erwischt und ein Händler will eine mangelhafte Ware nicht umtauschen oder das Geld nicht zurückerstatten, dem hilft nur noch der Weg zum Anwalt. Damit die Kosten am Ende nicht höher ist als der Preis der Ware selbst, hat hier gut lachen, wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

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Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de