Wenn der Verkäufer 3x klingelt

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Jeder kennt dieses Szenario: Es klingelt an der Tür und ein Vertreter steht davor. Aufwartend mit einem unschlagbaren Angebot, will dieser nun Staubsauger, Zeitschriften, Stromtarife oder andere wunderbare Sachen an den Mann oder die Frau bringen. Schnell sind die geübten Verkäufer in der Wohnung und man hat einen Vertrag unterzeichnet.

Doch im Nachhinein ist der Ärger über die spontane Entscheidung oft groß und die Unsicherheit, ob es dagegen rechtliche Möglichkeiten gibt, noch größer. Prinzipiell sind Verträge natürlich einzuhalten. Dies gilt aber nicht für Haustürgeschäfte. Denn für diese Geschäfte zwischen Verbraucher und Unternehmer wurde eine gesetzliche Ausnahme geschaffen. So sollen diese Geschäfte innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufbar sein, ohne dass eine konkrete Begründung vonnöten ist.

Bürgerliches Gesetzbuch gestattet Widerruf von Kaufverträgen

Das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften ist im §355 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und basiert auf einer europäischen Verbraucher-Richtlinie. Durch diese soll der Verbraucher vor einem unüberlegten Vertragsabschluss geschützt werden. Nicht ohne Grund, denn bei so genannten Haustürgeschäften befindet sich der Verbraucher in einer Umgebung, in der er sonst nicht mit einem Vertragsabschluss rechnen muss. Daher besteht gerade in diesen Fällen die Gefahr, von einem Verkäufer überrumpelt zu werden und unüberlegt seine Unterschrift unter einen Vertrag zu setzen.

Im Übrigen gilt das Widerrufsrecht auch für Kaufverträge bei Kaffeefahrten, im Büro oder auf öffentlichen Verkehrsflächen, nicht jedoch in einem Kaufhaus oder auf einer Messe. Oftmals wird aber aus Kulanzgründen auch hier eine Rückgaberecht gewährt.

Verkäufer muss über Widerrufsrecht informieren! Verkäufer muss über Widerrufsrecht informieren!

Wichtig für die Gültigkeit eines Widerrufs ist, dass dieser innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim Vertragspartner eingereicht wird. Der Unternehmer muss den Käufer dazu ordnungsgemäß belehren. Zu der Belehrung gehört auch, den Käufer über den Fristbeginn des Widerrufs aufzuklären sowie Name und Adresse des Empfängers anzugeben. Wenn der Verkäufer den Verbraucher erst nach Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist für den Widerruf auf einen Monat. Erfolgt keine oder keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, kann der Verbraucher jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Natürlich gibt es auch für das Widerrufsrecht Ausnahmen. Wenn der Wert der gekauften Ware 40 Euro nicht übersteigt, die Leistung sofort erbracht und auch gezahlt wurde, ist ein Widerruf nicht möglich. Des Weiteren gilt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Vertreter nach Hause eingeladen wurde und mit einem Vertragsabschluss zu rechnen gewesen ist. Ebenfalls vom Widerruf ausgeschlossen sind Kaufverträge, die bereits notariell beurkundet sind.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de