Anruf – Nein danke!

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Wer kennt das nicht? Sonnabend klingelt früh das Telefon, noch im Pyjama schlürft man verschlafen zum Gerät, doch am anderen Ende der Leitung ist nicht etwa die Oma, um einen Überraschungsbesuch anzumelden – sondern eine Werbeagentur. Häufig werden überteuerte Reisen angepriesen, Zeitungsabonnements und sogar Versicherungen.

Solche Anrufe sind äußerst ärgerlich, und so hat der Gesetzgeber den Anbietern enge Grenzen gesetzt. Jeder Werbeanruf stellt eine unzumutbare Belästigung dar, wenn der Verbraucher nicht vorher ausdrücklich seine Einwilligung gab: Das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ lässt hieran keinen Zweifel (§7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Auch befindet sich der Werbende in der Pflicht, das Einverständnis des Angerufenen nachweisen zu können. Kann eine Firma diesen Nachweis nicht erbringen, muss sie im Falle einer Beschwerde mit einer Strafe rechnen.

Krankenkasse fällt mit unlauterer Telefonwerbung auf

In einem aktuell verhandelten Gerichtsurteil wurden nun erneut die Rechte der Kunden bestätigt. Diesmal war es eine Krankenkasse, die mit fragwürdigen Methoden um neue Kunden warb. Im Jahr 2007 startete die AOK Plus, Ortskrankenkasse für Sachsen und Thüringen, eine großangelegte Werbeaktion, für die ein Call Center über 93.000 Verbraucher anklingelte. Mehrere Verbraucher beschwerten sich daraufhin bei der Verbraucherzentrale Sachsen, die eine Unterlassungserklärung der AOK forderte. Nach einem langen Rechtsstreit über drei Instanzen sprach schließlich der Bundesgerichtshof ein Urteil, mit dem die Unrechtmäßigkeit der Werbeanrufe bekräftigt wurde.

„Double-Opt-In-Verfahren“ per Email unzulässig

So hatte die beklagte AOK behauptet, die Einwilligung der Verbraucher durch ein sogenanntes „Double-Opt-In-Verfahren“ im Internet erhalten zu haben. Die Krankenkasse argumentierte, dass die Verbraucher an einem Online-Gewinnspiel teilgenommen hätten, dort auch ihre Telefonnummer freiwillig angeben konnten und durch das Anklicken eines Feldes ihr Einverständnis mit Telefonwerbung erklärten. Daraufhin habe die AOK den Gewinnspielteilnehmern eine zusätzliche Kontrollmail geschickt, so dass die Kunden erneut ihr Interesse an der Gewinnspielteilnahme bestätigen mussten: hierfür war das Anklicken eines extra Links erforderlich. Hatte sich die AOK also des ausdrücklichen Einverständnisses der Kunden zu der Telefonaktion versichert?

Die Richter des Bundesgerichtshofes argumentierten jedoch, dass ein derartiges Online-Verfahren nicht ausreichend sei, um das Einverständnis der Verbraucher zu beweisen. Stattdessen hätte die AOK den Ausdruck einer Mail vorzeigen müssen, in der sich der Angerufene ausdrücklich mit Telefonwerbung einverstanden erklärt. Diesen Nachweis konnte die AOK jedoch nicht erbringen: folglich seien die Werbeanrufe als unzumutbare Belästigung zu werten.

Der Bundesgerichtshof erteilte der lästigen Telefonwerbung somit eine klare Absage – nur eine vollständig vorliegende Dokumentation der Einverständniserklärung rechtfertigt den Werbeanruf. Wer als Internetnutzer versehentlich ein Fenster anklickt, weil er an einem Gewinnspiel teilnimmt, muss derartige Anrufe folglich nicht dulden (Urteil vom 10. Februar 2011, I ZR 164/09)

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de