Wenn täglich eine teure Rechnung kommt

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Die Methode ist bekannt, doch die Masche zieht noch immer: Handy- und Internetanbieter zocken Kunden mit teuren Abonnements ab. Nicht selten wird dabei die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt. Doch gegen derartige Forderungen kann man sich wehren, wie aktuell die „Verbraucherzentrale Hamburg“ rät.

Es kann schnell passieren. Mal eben auf dem Handy die Bundesligaergebnisse abgerufen oder vergessen, die Tastensperre zu aktivieren – schon hat man dank versteckter Bedienfunktionen des Handys ein ungewolltes Abonnement abgeschlossen. Die Kosten können schnell in die Höhe klettern, denn manche Anbieter verlangen bis zu 4,99 Euro für ihre Dienste, an drei Tagen pro Woche. So hat der genervte Kunde im Monat eine Rechnung von 60 Euro zu zahlen – für einen nervigen und ungewollten Service.

Wirklich ärgerlich ist die jedoch Tatsache, dass die Anbieter auch die Unerfahrenheit von Kindern ausnutzen. Ganz bewusst platzieren sie ihre Werbung für Klingeltöne und Handy-Spiele zwischen Fernsehformate, die sich an eine jüngere Zielgruppe richten. Und nicht selten verschweigen sie, dass das Kind mit nur einem bestellten Klingelton ein ganzes Jahresabonnement abgeschlossen hat.

Diese Methoden sind längst bekannt. Doch wie nun die Verbraucherzentrale Hamburg informierte, sind die Beschwerden von Verbrauchern über unerklärliche Handy-Rechnungen nach wie vor sehr zahlreich. Viele aufgebrachte Kunden kennen nicht einmal die Firmen, von denen sie saftige Rechnungen ins Haus geschickt bekommen – und können sich nicht daran erinnern, jemals ein Abo abgeschlossen zu haben. Doch Verbraucher müssen diese Forderungen nicht einfach akzeptieren.

Sowohl Telefon- als auch Abonnement-Anbieter anschreiben.

So rät die Verbraucherzentrale verärgerten Kunden, zunächst den eigenen Telefonanbieter anzuschreiben, wenn Zweifel an der Seriosität einer Rechnung bestehen. Der Verbraucher sollte der Rechnung widersprechen und bestreiten, dass er ein Abonnement abgeschlossen hat. Zugleich kann er einen Nachweis über den Vertragsabschluss verlangen – und bereits abgebuchtes Geld zurückfordern.

Auch sind Telefonanbieter verpflichtet, dem Kunden die Firma zu nennen, die unberechtigt Geld vom Handy abbuchen will. Denn oftmals sind der Telefonanbieter sowie der Anbieter des Abonnements nicht identisch. Die Adressen der Firmen sind in der Regel auch auf der Handyrechnung oder im Internet zu finden.

Sobald die Adresse bekannt ist, kann sich der Verbraucher nun mit einem zweiten Einschreiben direkt an den Abo-Anbieter wenden. In diesem Anschreiben sollte ebenfalls der Vertragsabschluss bestritten sowie eine hilfsweise Kündigung des Abovertrages ausgesprochen werden – so kann der Anbieter für die Zukunft nicht mehr behaupten, dass ein Abo existiert.

Und wenn nun der eigene Nachwuchs einen Abo-Vertrag abgeschlossen hat? Auch hier ist eine Kündigung des Vertrages kein Problem, denn Kinder zwischen 7 und 17 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig und dürfen ohne die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten keine längeren Verpflichtungen eingehen. Eltern können folglich alle Abo-Verträge, die Kinder ohne ihre Rücksprache abgeschlossen haben, problemlos anfechten.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de