Als Veranstalter von Großevents trägt man auch eine große Verantwortung. Selbst bei sorgfältiger Planung kann einiges schief gehen. Wenn sich nun Teilnehmer verletzen und Schadenersatzansprüche geltend machen, ist man mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung gut beraten.
Veranstaltungsarten gibt es verschiedene: Theateraufführungen, Lesungen, Vorträge, Workshops, Konferenzen, Festivals, Sport? und Musikveranstaltungen. Jedoch haben sie eines gemeinsam – das Risiko des Wohls der Teilnehmer. Die haben nämlich im Schadenfall Anspruch auf Schmerzensgeld, auch bei psychischer Beeinträchtigung, und Erstattung von Behandlungskosten bei Verletzungen auf dem Event.
Mietet man einen Veranstaltungsort, wird eine Veranstalterhaftpflichtversicherung oft vom Vermieter im eigenen Interesse verlangt. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und auch Schäden an gemieteten Räumen ab.
Veranstalterhaftpflichtversicherungen können kurzfristig oder auch mit Jahresvertrag abgeschlossen werden. Die Prämie richtet sich meist nach der geschätzten Anzahl der Eventbesucher zuzüglich zu einem Pauschalbetrag entsprechend des gewünschten Deckungsumfangs bei Mietsachschäden. Die Verträge werden individuell abgeschlossen und sind neben der Teilnehmerzahl u. a. abhängig vom Veranstaltungs? und Versicherungszeitraum, der Anzahl der Mitarbeiter und dem Equipment.
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet nur Schutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter und dient der Abwehr unbegründeter Ansprüche. Zum Rundumschutz sollte sich ein Veranstalter auch um weitere Versicherungen Gedanken machen, z. B: eine kurzfristige Elektronikversicherung sowie Unfall? und Krankenversicherung für Mitwirkende, einen Veranstalterrechtsschutz und eine Ausfallversicherung.
Aber sorgfältige und realistische Planung, Einschätzung möglicher Gefahren und Risiken und die Konzeption entsprechender Maßnahmen sind mehr wert, als am Ende die Versicherung tatsächlich in Anspruch nehmen zu müssen.