Familienpflegezeit: Zeit für Pflege und Beruf

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Nicht selten möchten Familien Angehörige, die pflegebedürftig werden, selbst pflegen statt sie in ein Heim zugeben. Derzeit werden mehr als 1,5 Millionen Menschen in Deutschland zu Hause versorgt – durch Angehörige und ambulante Dienste. Auch 65 Prozent der Berufstätigen haben ein großes Interesse daran, Familienmitglieder so weit wie möglich selbst zu betreuen. Jedoch ergab eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach, die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführt wurde, dass 79 Prozent der Menschen Beruf und Pflege nicht gut vereinbaren können. An dieser Stelle setzt das Modell der Familienpflegezeit an, das Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) am Donnerstag vergangene Woche präzisierte. Es soll ab kommendem Jahr Arbeitnehmern ermöglichen, die Pflege ihrer Angehörigen selbst zu gewährleisten.

„Viele Familien stellen sich der schwierigen Aufgabe und pflegen einen Angehörigen selbst. Wer dabei außerdem voll im Berufsleben steht, kommt schnell an seine Grenzen“, sagte die Ministerin am Donnerstag in Berlin. „Es gibt zwar jetzt schon die Möglichkeit, für die häusliche Pflege ein halbes Jahr aus dem Beruf auszusteigen. Aber diese Freistellung ist unbezahlt, viele Menschen fürchten deshalb gravierende finanzielle und berufliche Nachteile. Mit der Familienpflegezeit will ich Berufstätigen helfen, Verantwortung für ihre Angehörigen zu übernehmen“, so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder weiter. Ihr Modell der Familienpflegezeit wird vom Vorsitzenden des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen, Professor Dr. Eberhard Will, ebenso unterstützt wie von Wirtschaftsberater Professor Dr. Bert Rürup.

Arbeitnehmer sollen ihre Arbeitszeit ab 2011 über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren, dabei aber 75 Prozent ihres Gehalts beziehen können. Zum Ausgleich müssten sie später wieder voll arbeiten, bekämen aber in diesem Fall weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Zudem können Arbeitnehmer bereits im Vorfeld einer möglichen Pflegebedürftigkeit in der Familie Zeit für die Pflegephase auf einem Wertkonto ansparen. Dies wird dann mit der Lohnfortzahlung in der Pflegephase verrechnet. Reicht das Guthaben auf dem Wertkonto nicht aus, um die Pflegephase zu überbrücken, leistet der Arbeitgeber eine Lohnvorauszahlung. Die Vorteile dieses Modells: Der Arbeitnehmer muss keine allzu großen Einkommenseinbußen hinnehmen, der Arbeitgeber hat keine zusätzlichen Kosten und schafft sich durch Familienfreundlichkeit sogar Wettbewerbsvorteile.

Im Zusammenhang mit der Familienpflegezeit hat Wirtschaftberater Professor Bert Rürup ein Konzept erarbeitet, das während der Pflegephase gewährte Lohnvorauszahlungen gegen Lebensrisiken wie Erwerbsminderung oder Tod absichert. Dies geschieht in Form einer obligatorischen Kreditausfall-Versicherung, die mit Eintritt in die Familienpflegezeit vom Arbeitnehmer abzuschließen ist. Lediglich geringe Prämien um etwa 10 Euro monatlich müssten eingezahlt werden und mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit endet die Versicherungspflicht. Um Unternehmen bei der Finanzierung der Lohnvorauszahlungen in der Pflegephase zu unterstützen, sollen zudem Finanzierungshilfen bereitgestellt werden. Die KfW Bankengruppe hat dem Ministerium die hierfür notwendige Unterstützung bei der Bereitstellung der Liquidität zugesagt.

 

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