Versicherungsbetrug – Jede zehnte Schadensmeldung mit dubiosen Angaben

 

Versicherungsbetrug wird von vielen Deutschen noch immer als Kavaliersdelikt gesehen. Beinahe jede zehnte Schadensmeldung enthalte Auffälligkeiten, berichtet nun der Dachverband der Versicherer. Und warnt vor den Konsequenzen, denn Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.

 

Wie ehrlich sind Versicherungskunden? Das wollte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wissen und hat eine Sonderauswertung in Auftrag gegeben. Kriminalisten haben für die Studie mehrere tausend Schadensfälle in der Haftpflicht-, Sach- und Kfz-Versicherung begutachtet.

Rund neun Prozent Schadensmeldungen mit Auffälligkeiten

 

Das Ergebnis: Bei rund neun Prozent aller Schadensmeldungen handelte es sich um sogenannte Dubiosschäden. Das sind solche, bei denen die Experten Unregelmäßigkeiten feststellen. Mal passt die Schilderung nicht zum Schadensbild, dann wieder machen die Kunden widersprüchliche Angaben oder reichen manipulierte Kaufbelege ein. Zwar sind Dubiosfälle kein eindeutiger Beleg für einen Betrug, deuten aber stark darauf hin.

 

„Natürlich ist die weitaus überwiegende Mehrheit unserer Kunden ehrlich und nicht jede dubiose Schadenmeldung ist ein Fall von Versicherungsbetrug“, sagt Roland Stoffels, Vorsitzender der Kommission Kriminalitätsbekämpfung im GDV. „Nichtsdestotrotz müssen Versicherer dubiose Schadenfälle eingehender prüfen und auf diese Weise Versicherungsbetrug entgegentreten“ Denn die Betrüger bereichern sich auf Kosten des Versichertenkollektivs, gibt der Fachmann zu bedenken.

 

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt

 

Fest steht: Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer des Betruges überführt wird, muss mit Geldstrafen und sogar -im Extremfall- Gefängnis rechnen. Zusätzlich müssen die Betroffenen auch für die Sachverständigenkosten des Versicherers aufkommen, die bis zu 10.000 Euro betragen können, und die Kosten des Rechtsstreites tragen. Die Branche schätzt ihren Schaden durch Betrug auf jährlich vier bis fünf Milliarden Euro.

 

Doch es gibt einen weiteren denkbaren Grund für die oben genannten Dubiosschäden: Die Versicherungsnehmer machen bei der Schadensmeldung falsche oder ungenaue Angaben, weil sie damit überfordert sind. So kann es auch passieren, dass ein ehrlicher Kunde des Betruges verdächtigt wird, obwohl er wirklich einen Schaden hatte. Hier gilt es, den Schaden möglichst genau und umfassend zu dokumentieren, etwa durch Fotos und Zeugen. Auch ein Versicherungsfachmann kann Tipps geben, was bei der Schadensmeldung zu beachten ist.

 

Grundsätzlich gilt: Eine Versicherung muss dem Verbraucher nachweisen, dass er tatsächlich betrogen hat. Ansonsten ist sie zur Zahlung verpflichtet. Wer sich im Recht wähnt, sollte also gegenüber der Versicherung hartnäckig bleiben. Zeigt sich die Gesellschaft nicht gesprächsbereit, kann der Ombudsmann der Versicherung angerufen werden oder der Streit landet vor Gericht. Für diesen Fall empfiehlt sich der Abschluss einer extra Rechtsschutzversicherung.

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(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

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Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

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Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Finanzanlagenvermittlung:

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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