Ombudsmann – die Rechtsschutzversicherung macht am meisten Ärger

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Der Ombudsmann der Versicherungen hat seine aktuelle Statistik für das Jahr 2018 vorgestellt. Daraus geht hervor, in welchen Sparten es den meisten Ärger gab. Mit Abstand führt die Rechtschutzversicherung die diesjährige Beschwerde-Hitliste an. Aber es gibt auch Positives zu vermelden: Die Zahl der Beschwerden ging insgesamt zurück.

 

Ärger mit dem Versicherer? Dann ist der Ombudsmann der Versicherungen eine mögliche Anlaufstelle. Unter dem Vorsitz des Juristen Günter Hirsch prüft diese Einrichtung der Versicherungswirtschaft, ob die Beschwerde eines Kunden gerechtfertigt ist. Beinahe alle Versicherer in Deutschland akzeptieren den Schlichtungsspruch als verbindlich — bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro.

 

Das Positive daran: Das Verfahren kostet nichts und die Verjährung ist während des Schlichtungsverfahrens gehemmt. Wer klagen will, weil er mit dem Schlichtungsspruch unzufrieden ist, kann hinterher immer noch den Rechtsweg bestreiten. Doch die Erfolgsaussichten sind gut. Immerhin fast jeder zweite Versicherungsnehmer kann die Schlichtung erfolgreich bestreiten. Grundlage für diese Verbraucherschlichtungsstelle ist das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

Am meisten Ärger in der Rechtsschutz-Rubrik

 

Am Freitag nun hat die Schlichtungsstelle ihren „Tätigkeitsbericht 2018“ vorgestellt. Daraus geht hervor, in welchen Vertragsarten im Vorjahr die meisten Beschwerden eingereicht wurden.

 

Trauriger Rekordhalter ist die Rechtsschutzversicherung mit 4.133 Eingaben: etwa, wenn sich ein Versicherer weigert, für einen Rechtsstreit zu zahlen. Die Versicherung prüft hierbei im Einzelfall, ob der Rechtsstreit überhaupt durch den Vertrag abgedeckt ist und Aussichten auf Erfolg hat — ein Grund, weshalb man diese wichtigen Tarife in der Regel bei einem anderen Versicherer haben sollte als die anderen Versicherungsverträge. Sonst müsste der Versicherer prüfen, ob eine Klage gegen ihn Erfolg verspricht: ein deutlicher Interessenkonflikt.

 

Auf Rang zwei der Versicherungen mit den meisten Beschwerden platziert sich die Lebensversicherung. 3.593 Eingaben betrafen diese Sparte. Die Kfz-Haftpflicht folgt auf den dritten Rang mit 1.684 Meldungen, dicht gefolgt von der Gebäudeversicherung mit 1.631 Eingaben.

 

Grundsätzlich aber lässt sich eine positive Tendenz beobachten, denn die Gesamtzahl der Beschwerden ging leicht zurück. Wurden 2017 noch 19.754 Anträge auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens gestellt, waren es im Jahr 2018 noch 18.218. Hierbei gilt es zu bedenken, dass es allein knapp 435 Millionen Versicherungsverträge in Deutschland gibt und daran gemessen die Zahl der Beschwerden sehr gering ist. Für die private Kranken- und Pflegeversicherung gibt es jedoch eine eigene Schlichtungsstelle: diese Beschwerden sind hier nicht mitgezählt.

 

Schnelle Prüfung muss garantiert sein

 

Das ein Schlichtungsantrag Erfolg verspricht, zeigt nicht nur die hohe Erfolgsquote: nahezu jeder zweite zulässige Schlichtungsspruch führt zu einem zufriedenstellenden Ergebnis im Sinne des Kunden. Die Schlichtungsstelle ist auch zu Schnelligkeit verpflichtet. Im Schnitt dauert es dreieinhalb Monate, bis ein Spruch ergangen ist.

 

Gut zu wissen: Wer einen Schlichtungsantrag bei Ombudsmann einreichen will, kann dies mittlerweile auch online machen. Die Adresse hierfür lautet: https://www.versicherungsombudsmann.de/das-schlichtungsverfahren/schlichtungsantrag/.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de