Geldanlage – Lehren der Finanzkrise

Categories: News
No Comments

10 Jahre ist es nun her, dass die Insolvenz der Großbank Lehmann Brothers die Welt in eine drastische Finanzkrise stürzte. Auch viele Privatanleger verloren damals Geld – vor allem, wenn sie es in Schrottimmobilien oder hochriskante Anlagen auf dem grauen Kapitalmarkt gesteckt hatten. Das darf trotzdem kein Grund sein, auf Geldanlage und Altersvorsorge zu verzichten. Und doch können auch aus der damaligen Krise wertvolle Erfahrungen mitgenommen werden.

 

Die Finanzkrise 2008 führte den Finanzwelt an den Rand des Kollaps. Nachdem die Großbank Lehmann Brothers Insolvenz anmelden musste, löste das eine Art weltweite Kettenreaktion aus. Die Konjunktur stürzte in vielen Staaten ab, Menschen verloren Arbeit und Perspektive, viele Banken mussten mit Steuergeldern gerettet werden. Der Schaden ist noch immer nicht ganz überwunden und aufgearbeitet, auch wenn sich seitdem vieles verbessert hat. So hat etwa die Finanzaufsicht nachgebessert: Banken und Finanzdienstleister müssen weit strenger nachweisen, dass sie für die Zukunft gut gerüstet sind und nicht riskant spekulieren.

Die Finanzkrise war auch für viele Privatanleger eine krisenhafte Erfahrung. Mancher verlor seine komplette Altersvorsorge. Und doch sind die Erfahrungen der Finanzkrise indirekt ein Beleg dafür, dass Geldanlage auch für Privatanleger gelingen und ertragreich sein kann. Nämlich dann, wenn sie bestimmte Grundregeln der Geldanlage beachten und in seriöse Unternehmen investieren, anstatt den Rendite-Versprechen unseriöser Geldeinsammler zu erliegen. Viele Anleger waren trotz der Krise erfolgreich – und können nun auf ihre Geldanlage bauen.

 

Wer steckt hinter einer Firma?

 

Ein wichtiger Grundsatz beim Thema Geldanlage: Man sollte nur in solche Firmen investieren, die sowohl ihre Eigentümer-Struktur als auch ihr Geschäftsmodell transparent machen. Schließlich würde man ja auch das eigene Kind nicht einem wildfremden Menschen anvertrauen, dessen Name und Wohnsitz man nicht kennt. Hier sei an die negativen Erfahrungen mit bestimmten geschlossenen Fonds erinnert, die sogenannte „Blindpool“-Geschäfte betrieben:

 

Diese Blindpool-Betreiber sammelten Geld von Anlegern ein, ohne transparent zu kommunizieren, in welches Objekt der Fonds genau investieren will und was die Investitionsziele sind. Oft waren vermeintliche Offshore-Firmen im Ausland die Profiteure. Nach einer Auswertung der Zeitschrift „Finanztest“ aus dem Jahr 2015 haben gerade solche Geldanlagen den Anlegern Milliarden-Verluste beschert. Oft wurden sie dabei mit zweistelligen Rendite-Versprechen angelockt, die sich rückblickend als hochriskante Finanzwette entpuppten. Hier gilt: Besser prüfen, wem man sein Geld anvertraut!

 

Nur in Geldanlagen investieren, deren Funktionsweise man versteht

 

Ein zweiter Grundsatz: Anleger sollten nur in solche Finanzprodukte investieren, deren Funktionsweise sie verstanden haben und nachvollziehen können. Stimmt, das ist nicht immer ganz einfach: Selbst ein Vertrag in der Lebensversicherung kann zum Beispiel sehr komplex sein. Deshalb sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um sich mit einem Vertrag auseinanderzusetzen, und auch aus mehreren Quellen informieren. Eine langfristige Geldanlage sollte auf keinen Fall per Schnellschuss zwischen Tür und Angel abgeschlossen werden!

 

In diesem Zusammenhang kann es lohnen, einen professionellen Vermittler, Bank- oder Anlageberater hinzuzuziehen. Sie haften für den Rat, den sie Verbrauchern erteilen – und können für eine Falschberatung juristisch belangt werden, inklusive Schadensersatz. Hierbei ist es empfehlenswert, sich das Beratungsgespräch gut dokumentieren zu lassen. Wichtig: Ein Gespräch zum Thema Geldanlage muss auch mögliche Risiken und Nachteile des Vorsorgeproduktes zur Sprache bringen, abhängig vom Anlageziel und Risikoneigung der Person. Das ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Denn ein hundertprozentig sicheres Anlageprodukt ist eine Illusion – ein gewisses Restrisiko ist immer vorhanden!

 

Risiko streuen – und sich des Anlageziels bewusst sein!

 

Eine weitere Regel: Wer sein Risiko streut, der mindert auch das Verlust-Risiko. Hier sei an eine alte Bauernregel erinnert, wonach man auch nicht alle Eier in einen Korb legen soll. Dabei sollte man auch sein Anlageziel im Auge behalten.

 

Darüber hinaus lohnt es zu schauen, welche Sicherheiten eine Geldanlage mindestens bietet. Ein Beispiel: Wer das Geld für die Altersvorsorge verwenden will, der hat mit privaten Rentenversicherungen bestimmte Garantien. Selbst bei den neuen Verträgen, die keinen klassischen Garantiezins mehr beinhalten, sondern stärker auf den Kapitalmarkt setzen, ist in der Regel mindestens der Erhalt der eingezahlten Beiträge garantiert – sowie daraus eine lebenslange Rente.

 

Anlageexperten empfehlen darüber hinaus, sich am sogenannten „magischen Dreieck der Vermögensanlage“ zu orientieren. Stark vereinfacht lässt sich dies mit drei Fragen ausdrücken: Wie rentabel ist eine Geldanlage, wie hoch ist ihr Risiko und wie verfügbar ist das angelegte Geld, wenn ich darauf zugreifen will? (Rentabilität, Sicherheit und Liquidität). Aus diesem Dreiklang gilt es, die richtige Mischung zu finden. Wer mehr Rendite will, muss dabei mitunter Abstriche bei der Sicherheit und/oder der Verfügbarkeit des Geldes machen.

 

Wer diese Grundsätze beachtet, der fährt in Sachen Geldanlage sicherer. Ein weiterer Rat: die langfristige Entwicklung im Auge behalten, statt panikartig Entscheidungen zu fällen! Das gilt speziell mit Blick auf Fonds und Aktien. Viele der Wertpapiere, die infolge der Finanzkrise zunächst ordentlich an Wert verloren, haben sich danach wieder erholt und sehr gut entwickelt, wie der anhaltend positive Trend des Dax zeigt. Oft schon deshalb, weil die Aktieninhaber in Unternehmen investiert haben, die Werte schaffen und gute Produkte herstellen. Auch das kann Sicherheit für Anleger bedeuten.

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de