Risikolebensversicherung – damit die Familie gut abgesichert ist

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Drei Viertel der deutschen Haushalte besitzt keine Risikolebensversicherung, so zeigt eine aktuelle Umfrage. Dabei kann sich eine solche Police als existentiell wichtig entpuppen, um die eigene Familie vor dem finanziellen Bankrott zu schützen. Denn im Ernstfall müssen alle Kosten und Kredite weiter bedient werden, auch wenn ein Mitglied aus der Familie auf tragische Weise zu Schaden kam.

 

Es ist ein schöner Trend: Viele Familien investieren in bleibende Werte, indem sie zum Beispiel ein Eigenheim bauen oder ein Grundstück erwerben, das einmal die eigenen Kinder nutzen können. Das zeigen zum Beispiel Statistiken der Bauwirtschaft. Wurden im Jahr 2016 noch 278.000 neue Wohnungen errichtet, so könnten es in diesem Jahr schon 320.000 sein. Die Tendenz ist auch dank niedriger Zinsen steigend.

Wer ein solches Projekt umsetzt, sollte seine Familie aber auch finanziell für den Fall absichern, dass man einmal vorzeitig aus dem Leben scheidet. Auch, wenn viele jetzt laut aufstöhnen mögen: Ja, es ist ein äußerst unpopuläres Thema, dass ein Familienmitglied oder dessen Lebenspartner aus dem Leben scheidet. Und doch sollte man es nicht verdrängen. Es bedeutet für die Hinterbliebenen oft ein Armutsrisiko, wenn größere finanzielle Anschaffungen und laufende Kosten weiter bezahlt werden müssen, nachdem ein Mensch verstarb. Damit ist nicht nur das Eigenheim gemeint, sondern auch der Kredit für ein neues Auto oder die Ausbildungskosten für die Kinder.

 

Vor diesem Hintergrund ist es erschreckend, dass drei Viertel der deutschen Haushalte bzw. 74 Prozent auf eine Risikolebensversicherung verzichten. So zumindest lautet das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers. Zugleich geben 83 Prozent der Verbraucher an, dass sie aktiv Verantwortung für ihre Familie tragen, auch in finanziellen Dingen. Im Einzelnen fühlten sich 64 Prozent für den Partner verantwortlich, 61 Prozent für ihre Kinder. Der Ausfall dieser Menschen, so sehr er bereits die Seele belastet, kann auch finanziell oft nicht gestemmt werden. Jede(r) dritte Alleinerziehende ist auf Sozialleistungen angewiesen.

 

Deshalb empfiehlt es sich, die Hinterbliebenen mit einer entsprechenden Vorsorge abzusichern. Mittel der Wahl kann beispielsweise eine Risikolebensversicherung sein. Viele Verbraucher wissen nicht, dass damit keineswegs eine kapitalbildende Lebensversicherung gemeint sein muss, mit der sich Hinterbliebenenschutz und eigene Altersvorsorge koppeln lässt. Wer Versicherung und Geldanlage lieber trennt und hierfür separate Verträge abschließt, muss für seinen Hinterbliebenenschutz weit geringere Beiträge zahlen.

 

Attraktiv ist eine solche Police auch für Paare und Patchwork-Familien, die ohne Trauschein zusammenleben. Denn in der Regel kann der Versicherte selbst im Vertrag bestimmen, wer das Geld im Ernstfall erhalten soll. Diesbezüglich sind die Verträge weit besser für alternative Lebensmodelle geeignet als etwa der Hinterbliebenen-Schutz der gesetzlichen Rente, bei dem ein Trauschein oft Muss ist. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Vertrag zu finden!

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Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

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Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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