Bundesarbeitsminister Heil stellt Rentenpläne vor

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Die Bundesregierung will etwas gegen Altersarmut tun. Am Freitag hat Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) bei einer Pressekonferenz erste Grundzüge vorgestellt, auf was sich die Bundesbürger bei der Reform der Rente in dieser Legislaturperiode einstellen können. Änderungen sind aber noch möglich, aktuell liegt nur ein Gesetzentwurf vor.

 

Verbesserungen bei der Altersrente nützen nicht allen

 

Die bisherigen Erkenntnisse zeigen: Private Altersvorsorge wird weiterhin wichtig sein. Denn nicht alle profitieren gleichermaßen von den geplanten Verbesserungen bei der Rente. Beispiel Mutterschaftsrente: Frauen mit drei oder mehr Kindern, deren Nachwuchs vor 1992 auf die Welt kam, sollen künftig einen extra Rentenpunkt angerechnet bekommen. Ihre Altersrente erhöht sich damit pro Kind und Monat in Westdeutschland um 32,03 Euro, in Ost hingegen um 30,69 Euro. Das ist erst einmal gut, vollbringen doch Mütter (und Väter) mit ihrer Erziehungstätigkeit einen unschätzbar wertvollen Beitrag für die Gesellschaft, der nicht hoch genug angerechnet werden kann.

Was ist aber mit jenen Frauen, die ein oder zwei Kinder großgezogen haben? Auch sie haben Wichtiges geleistet. Nach dem jetzigen Arbeitspapier der Bundesregierung profitieren sie aber nicht von den jüngsten Reformen. Hier bleibt abzuwarten, ob noch Änderungen durchgesetzt werden können. So ist auch ein alternatives Modell im Gespräch, wonach alle Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern einen halben Rentenpunkt gutgeschrieben bekommen. Dieser Alternativvorschlag findet ebenfalls Befürworter in den Regierungsparteien.

 

Erwerbsminderungsrentner besser gestellt

 

Auch Erwerbsminderungsrentner sollen künftig etwas mehr im Portemonnaie behalten dürfen. Hier will das Bundesarbeitsministerium ihre Renten derart anheben, dass ab 2019 eine längere Zurechnungszeit anerkannt wird. Man tut also so, als hätten die Betroffenen länger in die Rentenkasse eingezahlt und dadurch höhere Ansprüche erworben. Laut einem Konzeptpapier des Arbeitsministeriums soll die Zurechnungszeit von heute 62 Jahren und 3 Monaten auf 65 Jahre und acht Monate im Jahr 2019 verlängert werden. Davon profitieren ungefähr 170.000 Menschen.

 

Aber auch hier gilt es zu bedenken, dass die gesetzliche Absicherung bei Erwerbsminderung sehr gering ausfällt und kaum ein auskömmliches Leben garantieren kann. Die volle Rente wird nur ausgezahlt, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber kann den Betroffenen auf einen anderen Beruf verweisen, ohne auf Lohn und Status im vorherigen Job Rücksicht nehmen zu müssen.

 

Selbst dann, wenn man Anrecht auf eine Rente hat, ist das nur wenig. Die durchschnittliche Rente bei voller Erwerbsminderung betrug 776 Euro im Monat, so geht aus Daten der Rentenversicherung (DRV) hervor. Hier empfiehlt es sich auch, zusätzlich privat den Verlust der Arbeitskraft abzusichern.

 

Drei Säulen der Alterssicherung im Blick behalten!

 

Weitere Reformen sehen unter anderem die Entlastung von Geringverdienern bei den Rentenbeiträgen vor. Auch soll eine „doppelte Haltelinie“ sowohl Rentenniveau als auch die Beitragshöhe zur gesetzlichen Rente bis zum Jahr 2025 stabilisieren. Das Rentenniveau stellt die Relation zwischen der Höhe einer Standardrente (45 Jahre Beitragszahlung auf Basis eines Durchschnittsverdienstes) und dem Entgelt eines Durchschnittsverdieners dar. Dieser Orientierungswert soll bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken.

 

Wie wichtig aber auch der Gesetzgeber zusätzliche Altersvorsorge bewertet, zeigt ein anderes Reformvorhaben. Bald soll die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung nicht nur die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente ausweisen, sondern alle drei Säulen der Alterssicherung: also auch Betriebsrenten und Privatvorsorge. Ähnliche Modelle gibt es bereits in Schweden und Holland, doch noch wird über die Umsetzung diskutiert, etwa mit Blick auf den Datenschutz. Ein weiteres Problem ist darüber hinaus, dass bestimmte Arten der Vorsorge auch von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängen. Deshalb wird erwartet, dass die dreisäulige Renten-Info kaum zeitnah umgesetzt werden kann, sondern erst in einigen Jahren kommt. Wer darüber im Bilde sein will, kann auch ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.

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