Gezahlte Gebühren zurück holen
Oberlandesgerichts Karlsruhe hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank zu findende Klausel „Bartransaktion – Bareinzahlung für Münzgeld 7,50 Euro.“
im Geldverkehr mit Verbrauchern unwirksam und damit zu unterlassen ist.
Zur Urteilbegründung sagt das OLG Karlsruhe „Kunden werden durch die Klausel entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt“
Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom
26.06.2018 , Az.: 17 U 147/17.