Berufsunfähigkeitsversicherung: Die überwiegende Mehrheit der BU-Anträge wird bewilligt

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird zu den wichtigsten Versicherungsarten überhaupt gezählt. Eine aktuelle Statistik der Versicherungswirtschaft zeigt nun, dass die Versicherer den Kunden nicht im Stich lassen. Mehr als drei von vier Anträgen auf BU-Rente werden positiv entschieden: und viele scheitern allein deshalb, weil sich der Antragsteller nicht mehr meldet.

 

Die privaten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherer bewilligen mehrheitlich eine BU-Rente, wenn der Versicherte einen entsprechenden Antrag stellt. Mehr als 77 Prozent der Leistungsanträge werden positiv entschieden, so berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft am Freitag in einem Pressetext. Das ausgewertete Datenmaterial stammt aus dem Jahr 2015, neuere Zahlen liegen nicht vor.

Viele Anträge allein deshalb abgelehnt, weil der Versicherte in den Job zurückkehren kann

 

Der Dachverband der Versicherer wertet die Zahlen als Beleg dafür, dass die Versicherer durchaus zuverlässig und loyal gegenüber ihren Kunden sind. „Versicherte können auf anhaltend hohe Leistungsquote bauen“, schreibt der GDV, und konstatiert: „In der weit überwiegenden Zahl der Fälle genehmigen die Versicherer die Anträge der Versicherten auf Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Wenn und Aber.“

 

Die vergleichsweise hohe Leistungsbereitschaft zeigt sich auch an der wichtigsten Ursache, weshalb die Versicherer Anträge ablehnen: In 28 Prozent der Fälle meldet sich der Antragsteller nicht wieder. In der Regel deshalb, weil sich der Gesundheitszustand des Antragstellers gebessert hat und er in seinen Job zurückkehren kann. Das ist eine positive Nachricht, weil viele Menschen in ihrem Beruf eben auch Sinn und Erfüllung finden.

 

Ermittelter Grad an Berufsunfähigkeit ist wichtiges Kriterium für Rente

 

Zweitwichtigster Grund für Ablehnung der BU-Rente ist mit 26 Prozent aller nicht bewilligten Anträge, dass der Versicherte den laut Vertrag vereinten Grad an Berufsunfähigkeit nicht erreicht. In der Regel besteht Anspruch auf eine Rente, wenn der Versicherte weniger als 50 Prozent seines bisherigen Pensums im Job leisten kann. Hier lauern tatsächlich Fallstricke, die in einen Rechtsstreit münden können. Es kann nämlich passieren, dass ein Gutachter des Versicherers den BU-Grad geringer einschätzt als ein Haus- oder Facharzt des Betroffenen. Deshalb sollte man zusätzlich zum BU-Schutz eine Rechtsschutzversicherung abschließen, so empfehlen Experten.

 

Drittwichtigstes Ablehnungskriterium: 24 Prozent der Anträge scheitern, weil der Versicherte den Leistungsantrag inklusive der dazugehörigen Fragen nicht oder nur unvollständig ausfüllt. Hierbei gilt es zu beachten, dass natürlich auch der Versicherer genau prüfen will, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt, weil es immer wieder auch zu Betrug kommt. Deshalb muss der Antragsteller diesen Befund mit ärztlichen Diagnosen und Dokumenten bestätigen. Auch, wie es zur Berufsunfähigkeit kam und das Tätigkeitsprofil im Beruf aussah, muss man oft schriftlich erklären. Weil es hier auf Genauigkeit ankommt, kann es hilfreich sein, beim Antrag professionelle Hilfe einzuholen.

 

Fest steht aber: Entgegen dem Klischee zahlen Berufsunfähigkeitsversicherer in der überwiegenden Mehrheit der Fälle eine Leistung aus, und zwar ohne Probleme. Deshalb sollte man auf den wichtigen Schutz auch nicht verzichten. Im Berichtsjahr 2016 haben die deutschen Lebensversicherer insgesamt 3,6 Milliarden Euro Kapital- und Rentenleistungen (2015: 3,44 Milliarden Euro) zur Invaliditätsabsicherung ausgeschüttet. Die durchschnittlich gezahlte Monatsrente beträgt dabei 630 Euro. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz zu finden.

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