Wildunfall – Schaden bescheinigen lassen!

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Der Herbst ist auch Zeit der Wildunfälle: Sie treten umso häufiger auf, je länger dunkel ist. Wer in solch einen Unfall verwickelt wird, sollte sich eine Wildschadensbescheinigung ausstellen lassen. Sonst droht Ärger mit dem Kfz-Versicherer.

 

Alle zweieinhalb Minuten ereignet sich in Deutschland ein Wildunfall. Und gerade im Herbst sind Autofahrer besonders bedroht, in einen solchen verwickelt zu werden. Dann nämlich setzt nicht nur die Dämmerung zeitiger ein. Die Tiere begeben sich auch vermehrt auf Wanderschaft, weil sie ihre Futtergründe aufsuchen oder das Winterquartier, berichtet der Deutsche Jagdverband (DJV).

 

Wie aber sollten sich Autofahrer verhalten, wenn sie mit einem Waldtier zusammenstoßen? Fest steht: Wer sich einfach so vom Unfallort entfernt, kann Ärger mit seinem Versicherer bekommen – und dieser vielleicht sogar eine Regulierung des Schadens ablehnen.

Wildschadensbescheinigung ist sinnvoll!

 

Wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) derzeit warnt, sollten sich Autofahrer eine sogenannte Wildschadensbescheinigung ausstellen lassen, damit der Versicherer genau weiß, wann und wo sich der Unfall ereignet hat. Zuständig hierfür ist die Polizei oder lokale Forstbehörde. Nur bei Kleintieren ist eine solche Bescheinigung nicht erforderlich.

 

Natürlich erfordert ein Wildunfall auch eine besondere Sorgfalt an der Unfallstelle. Zunächst sollte eine Warnweste übergezogen und der Ort durch ein Warndreieck abgesichert werden – um andere Autofahrer zu warnen.

 

Und selbst, wenn das Tier noch so niedlich ist: man sollte ein verletztes Wildtier nicht einfach anfassen oder gar zum Tierarzt bringen wollen. Denn gerade bei einer schweren Verwundung ist nicht auszuschließen, dass es aggressiv auf den Menschen reagiert, man sich also selbst gefährdet. Der hinzugerufene Förster bzw. die Polizei werden entscheiden, was mit dem Tier geschehen soll.

 

Teil- oder Vollkasko?

 

Bezüglich des Versicherungsschutzes lohnt ein Blick in den Vertrag. Teilkasko-Versicherungen ersetzen in der Regel Unfälle mit Haarwild: wenn überhaupt. Dazu gehören beispielsweise Wildschweine oder Hirsche. Doch manche Versicherer schließen sogar das aus oder verlangen hierfür einen Zusatzbeitrag.

 

Die Teilkasko zahlt auch, wenn man aufgrund eines Tieres auf der Straße ausweichen musste und dabei der Unfall entstand. Allerdings muss der Fahrer dann nachweisen, dass tatsächlich ein Tier auf der Straße stand. Gerade bei kleineren Tieren empfiehlt es sich deshalb, nicht auszuweichen: so bitter das für den Tierfreund auch sein mag.

 

Wird der Unfall hingegen durch einen großen Vogel oder gar eine entlaufene Ziege verursacht, ist in der Regel eine Vollkasko-Police erforderlich. Hier sollte zumindest genau nachgelesen werden, was in welchem Umfang versichert ist.

 

 

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