Ansprüche aus Finanzberatung – Verjährungsfristen beachten!

Categories: Finanzierung, News
No Comments

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Anforderungen an die Finanzberatung erhöht – und das ist auch gut so. Denn wenn Verbraucher schlecht beraten werden, soll der Vermittler eines Finanzproduktes auch für seine Beratung haften. Dass es hierbei allerdings Fristen zu beachten gibt, zeigt ein höchstrichterliches Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Demnach verlor eine Verbraucherin ihren Anspruch auf Schadensersatz, weil der Fall schlichtweg verjährt war (Urteil vom 16. Mai 2017, Az.: XI ZR 430/16).

 

Im verhandelten Rechtsstreit wollte eine Ärztin ihre Praxis finanzieren. Hierfür schloss sie im Oktober 2001 eine Kombination aus Bankdarlehen und Lebensversicherung ab. Der Hintergedanke: Wenn sich die Lebensversicherung wie prognostiziert entwickelt, kann sie mit der Einmalzahlung ihr Darlehen komplett tilgen.

 

Zu diesem Finanzierungsmodell hatte ein Bankberater der Frau geraten. Und dabei die entstehenden Risiken verschwiegen. Ob die Frau nämlich tatsächlich mit der Lebensversicherung ihre Schulden komplett abbezahlen konnte, war abhängig von der Entwicklung der Überschüsse in der Lebensversicherung. Und diese entwickelten sich schlechter, als es der Bankangestellte im Beratungsgespräch prognostiziert hatte. Statt der versprochenen 212.000 Euro brachte der Vertrag nur 166.000 Euro ein.

Nach Ablauf der zwölfjährigen Laufzeit im Jahr 2013 entstand aber ein Fehlbetrag von rund 39.000 Euro im Rahmen des Bankdarlehens, den die Ärztin aus ihrer eigenen Tasche zahlen musste. Die Frau leistete die Zahlung erst unter Vorbehalt und verklagte schließlich im Herbst 2013 ihre Bank auf Rückzahlung des Fehlbetrages.

 

Kein Anrecht auf Schadensersatz – Weil Ansprüche verjährt waren

 

Tatsächlich konnte dem Bankberater eine Fehlberatung nachgewiesen werden. Er habe eine „fehlerhafte Aufklärung über die wirtschaftlichen Nachteile einer Kombination aus Darlehensvertrag und Kapitallebensversicherungsvertrag“ geleistet, heißt es hierzu im Urteil des Bundesgerichtshofes. Dennoch konnte die Frau keinen Schadensersatz erstreiten, da er schlicht verjährt war.

 

Für die Ansprüche aus Finanzberatungen und der damit verbundenen Prospekthaftung gilt nämlich eine zehnjährige Verjährungsfrist ausgehend vom Datum der Unterzeichnung. So schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Die Ärztin hätte also bereits bis Oktober 2011 ihre Klage einreichen müssen, damit sie den Fehlbetrag ersetzt bekommt. Solche Fristen gilt es zu beachten, wenn man Ansprüche aus einem Beratungsgespräch zur Geldanlage durchsetzen will – wer zu lange wartet, geht leer aus.

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de