Grundsicherung wird 2016 angehoben

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Ab dem 1. Januar 2016 gelten neue Regelsätze für Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Die Betroffenen können sich über etwas mehr Geld freuen. So wird der Regelsatz für Alleinstehende von 399 Euro auf 404 Euro pro Monat angehoben. Auch die Grundsicherung für Kinder steigt leicht.

 

Schnell kann es passieren, dass sich Menschen aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen oder Arbeitslosigkeit mit finanziellen Problemen konfrontiert sehen. Sei es eine schwere Krankheit, der unerwartete Tod des Partners oder ein Unfall – so manches Unglück macht sich auch im Geldbeutel bemerkbar. Zum Glück gibt es in Deutschland die sogenannte Grundsicherung, die verhindert, dass Bedürftige komplett durch das soziale Netz rutschen.

 

Grundsicherung sichert soziale Teilhabe

 

Mit der Grundsicherung soll Menschen die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben gewährt werden. Das bedeutet in erster Linie die Sicherung des Grundbedarfs für Nahrung, Kleidung und Wohnung. Doch auch die Kosten für Unterkunft und Heizung werden erbracht, sofern ihre Höhe angemessen ist. Hierbei orientieren sich die Jobcenter am örtlichen Mietspiegel.

 

Wie viel Geld der einzelnen Person zusteht, wird individuell ermittelt. Dabei werden die Regelsätze jedes Jahr überprüft und notfalls korrigiert. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

 

Sozialbezüge steigen

 

Hier gibt es eine gute Nachricht für Bedürftige. Zum Jahresbeginn 2016 steigen die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Grundsicherung im Alter sowie Erwerbsminderung.

 

Leider fällt die Erhöhung der Bezüge mit drei bis fünf Euro im Monat nicht gerade üppig aus. Alleinstehende und Alleinerziehende bekommen zukünftig 404 Euro (+5 Euro), Personen in einer Bedarfsgemeinschaft je 364 Euro (+4 Euro), Kinder von 0 bis 6 Jahren 237 Euro (+3 Euro), Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 270 Euro (+3) sowie Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 306 Euro (+4).

 

Gegen existenzielle Risiken absichern

 

Die Versicherungswirtschaft bietet verschiedene Lösungen, um existenzbedrohende Risiken abzusichern. Wer seinen Beruf aufgeben muss, wird zum Beispiel froh sein, wenn er eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt. Die private Unfallversicherung zahlt bei gesundheitlichen Schäden in der Freizeit infolge von Unfällen.

Pflege- und Invaliditätspolicen erbringen eine Leistung, falls man auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Und auch, wenn man sich mit dem Thema nicht gern auseinandersetzt: um die Hinterbliebenen im Falle des eigenen Ablebens finanziell abzusichern, bietet sich eine Risikolebensversicherung an. Welche weiteren Vorsorgeformen es gibt, klärt ein Beratungsgespräch!

 

 

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Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

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Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

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Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

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Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
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Immobiliendarlehnsvermittlung:

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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