Kfz-Versicherung – Senioren zahlen deutlich mehr

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Kfz-Versicherung: Eine zunehmende Zahl an Autoversicherern bietet Senioren ab 69 Jahren keinen Schutz mehr. Der Grund: Betagte sind besonders häufig Unfallverursacher. Bei vielen Anbietern müssen die Rentner dieser Altersgruppe zudem mit deftigen Preisaufschlägen rechnen.

 

Wenn ältere Menschen auf dem Land wohnen, ist das Einkaufen nicht immer leicht. Der lokale Laden hat vor langer Zeit schon zugemacht, und der Bus fährt nur alle paar Stunden in die Stadt, wo sich der nächstgelegene Supermarkt befinden würde. Auch viele Banken schließen ihre Filialen im ländlichen Raum. Da bleibt gerade Senioren oft nichts anderes übrig, als sich hinter das Steuer des eigenen PKW zu setzen, wenn sie mobil bleiben wollen.

 

Betagte Fahrer zahlen deutlich mehr

 

Umso ärgerlicher ist der Umstand, dass hochbetagte Autofahrer oft keinen oder nur sehr teuren Schutz durch eine Kfz-Versicherung finden. Das Fachmagazin Versicherungsjournal hat eine Stichprobe mit einer Vergleichssoftware gemacht und herausgefunden, dass ein 80jähriger bei vielen Versicherern keinen Vertrag mehr abschließen kann.

 

Grundsätzlich müssen rüstige Bürger mit deutlichen Prämienaufschlägen rechnen, je älter sie sind. Nach 35 schadenfreien Jahren zahlt ein 60-Jähriger VW-Golf-Fahrer aus Düsseldorf beispielsweise bei einem Versicherer rund 280 Euro für seine Vollkasko-Versicherung; ein 80-Jähriger hingegen muss für denselben Tarif über 600 Euro berappen – mehr als das Doppelte!

 

Der Grund für diese Prämienaufschläge: Betagte Autofahrer tragen weit häufiger die Schuld an einem Unfall als andere Bevölkerungsgruppen. Sind 60jährige Senioren in einen Unfall verwickelt, haben davon 64 Prozent den Unfall selbst verursacht. Bei der Generation ab 75 Jahren liegt diese Quote schon bei 75 Prozent, wie die Unfallforscher der Versicherer herausgefunden haben.

 

Tarife vergleichen – und sich regelmäßig durchchecken lassen!

 

Ein Tarifvergleich kann für Senioren lohnen, denn nicht jeder Autoversicherer erhebt derart hohe Zuschläge. Noch wichtiger aber ist es, sich die Fahrtüchtigkeit im Alter bestätigen zu lassen. Viele Menschen der Generation Ü70 sehen schlechter und reagieren langsamer, sind zudem auf Medikamente angewiesen, die das Fahrverhalten weiter beeinträchtigen. Ein verbindlicher Fahrtest aber scheitert bisher am Widerstand der Automobilclubs und Lobbyverbände. Da kann es ratsam sein, sich vom Arzt auf Fahrtauglichkeit hin untersuchen zu lassen – und den Führerschein notfalls freiwillig gegen ein Nahverkehrsticket einzutauschen. Schließlich geht es auch um die eigene Sicherheit.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

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Zuständige Stellen:

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Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

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Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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