Haftpflicht ist Pflicht!

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Viele Privathaushalte besitzen keine private Haftpflichtversicherung. Speziell Geringverdiener sorgen nicht vor. Doch das ist riskant: Schon ein kleines Malheur kann dafür sorgen, dass man mit horrenden Schadensersatzforderungen konfrontiert wird.

Wer anderen einen Schaden zufügt, ist per Gesetz verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Oft reicht schon eine kleine Unachtsamkeit und man wird mit hohen Schadensforderungen konfrontiert. Sei es, dass man als Radfahrer versehentlich einen Fußgänger anrempelt und dieser unglücklich stürzt. Oder man vergisst den Herd auszustellen, weil das Kind aus dem Kindergarten abgeholt werden muss. Eine Verletzung oder ein Brandschaden können schnell sechsstellige Summen verschlingen!

 

Haftpflichtversicherungen sind nicht teuer

 

Ohne Haftpflicht droht in solchen Fällen die Schuldenfalle. Aus diesem Grund werten Verbraucherschützer die Haftpflichtversicherung als eine der wichtigsten Absicherungen. Speziell Geringverdiener haben aber oft keinen Schutz. Nur rund 60 Prozent der Haushalte, in denen der Haupteinkommensbezieher arbeitslos ist, und 65 Prozent der Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.100 Euro verfügen über eine private Haftpflichtversicherung, wie aus Zahlen des GDV hervorgeht.

 

Die Kosten für einen solchen Vertrag sollten jedenfalls nicht abschrecken. Ein Grundschutz ist schon ab 35 Euro im Jahr zu haben, ergab ein Vergleich der Stiftung Warentest. Allerdings zeigen die Angebote bedeutende Leistungsunterschiede. Nicht immer ist beispielsweise die sogenannte Forderungsausfalldeckung mitversichert. Nur dann springt die Versicherung ein, sollte ein Dritter der versicherten Person schwere Schäden zufügen und die Kosten dafür nicht begleichen können.

 

In der Regel ersetzt eine Haftpflichtversicherung bei Sachschäden den Zeitwert und nicht den Neuwert. Das führt oft zu langen Gesichtern bei den Geschädigten. Ist das teure Smartphone etwa schon zwei Jahre alt und fällt herunter, wird die Versicherung einen Wertverlust geltend machen und weniger Schadensersatz überweisen.

 

Kein voreiliges Schuldbekenntnis

 

Sollte ein Schaden eingetreten sein, so gilt es, diesen gut zu dokumentieren. Hierzu können Fotos und Zeugen dienen. Auch sollte die Sache schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, an die Versicherung gemeldet werden.

 

Wichtig: Auch wenn man glaubt, einen Schaden verursacht zu haben, darf man zunächst kein Schuldbekenntnis abgeben! Die Versicherung behält sich vor zu prüfen, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Wer dann mit seinem Schuldbekenntnis voreilig war, geht im schlimmsten Fall leer aus und muss selbst zahlen. Bei der Schadensmeldung hilft auch ein Versicherungsvermittler.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de