Kfz Versicherung – Was Autofahrer nach einem Unfall beachten müssen

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Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert – über 2,4 Millionen mal krachte es laut Polizeistatistik 2013 auf deutschen Straßen. Doch auch wenn ein Unfall glimpflich ausging, kann es sehr ärgerlich sein, wenn die Kfz-Versicherung die Zahlung verweigert. Deshalb sollten Autofahrer einige Fehler vermeiden, damit die Versicherung auch tatsächlich für den entstandenen Schaden einspringt.

 

Unverzügliche Schadensmeldung

 

Ganz wichtig: die Schadensmeldung muss nach einem Unfall möglichst schnell an die Kfz-Versicherung erfolgen. Falsche Angaben sind absolut Tabu, weil sonst der Versicherer die Leistung anteilig kürzen kann. Notieren Sie folgende Daten, um auf der sicheren Seite zu sein:

 

  • das amtliche Kennzeichen,

  • Namen und Anschrift der Unfallgegner (Ausweispapiere zeigen lassen!),

  • Namen der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer,

  • Ort, Datum und Zeitpunkt des Unfalls

  • Namen und Anschriften von Unfallzeugen

 

Auf jeden Fall vermeiden sollte man ein vorzeitiges Schuldanerkenntnis, selbst wenn man den Unfall verursacht hat. Denn die Versicherung überprüft, ob und in welchem Umfang sie haften muss. Im schlimmsten Fall kann ein verfrühtes Schuldeingeständnis den Versicherungsschutz kosten!

 

Unfallstelle richtig sichern

 

Wer eine Unfallstelle nicht richtig sichert, riskiert Folgeunfälle. Kommt es dabei zu einem Personenschaden, droht ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung. Deshalb ist nach einem Unfall sofort die Warnblinkanlage einzuschalten und das Warndreieck aufzustellen. Außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn muss das Dreieck ungefähr 100 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt werden. Wer eine Warnweste trägt, ist für andere Autofahrer besser sichtbar.

 

Vorsicht ist geboten, wenn der in den Unfall verwickelte Wagen zu früh beiseite geschoben oder gefahren wird. Dadurch kann sich die Beweissituation verschlechtern. Zuvor sollte die Unfallstelle möglichst genau photographiert und -wenn möglich- mit Kreide markiert werden. Natürlich nur, wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht. Selbstverständlich sollte es jedoch sein, dass man zunächst erste Hilfe leistet und einen Notruf absendet, bevor der Unfall protokolliert wird.

 

Ein Unfallprotokoll, das von allen Beteiligten unterschrieben wird, erleichtert die Beweisaufnahme. Das vorgedruckte Dokument erhalten Autofahrer bei ihrer Versicherung. Wenn es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt, ist es auch nicht unbedingt erforderlich, die Polizei zu rufen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich aber, den Unfall von einem Polizeibeamten protokollieren zu lassen – das schafft eine größere Rechtssicherheit gegenüber der Versicherung.

 

Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen

 

Unfallgeschädigte müssen übrigens nicht warten, bis der Unfallgegner Kontakt zu seiner Versicherung aufnimmt. Sie können auch direkt von der Versicherung Schadenersatz verlangen. Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft Ihres Unfallgegner nicht kennen, hilft der Zentralruf für Autoversicherungen weiter. Er ermittelt unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 25 026 00 die zuständige Versicherung des Unfallverursachers. Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter +49 (40) 300 330 300.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de