… ist derzeit dafür vermutlich in erster Linie nicht der Sommer sondern, das kürzlich vom Bundesrat beschlossene „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ (Lebensversicherungs-Reformgesetz = LVRG) verantwortlich. Denn die darin inkludierten neuen Anforderungen an das Produkt Lebensversicherung sind nicht nur komplexer Natur, sondern müssen auch in relativ kurzer Zeit von den Versicherern gestemmt werden.
Besonders wichtige Punkte wie u. a. die:
- Absenkung des Höchstrechnungszinses,
- Neuregelung der Beteiligung an Bewerungsreserven
- höhere Überschussbeteiligung
- Ausschüttungssperre für Unternehmen
- Einführung einer Rendite-Kennziffer
… müssen aufwändig in die neuen Kalkulationen einfließen und sich teilweise auch in bestehenden Verträgen wiederfinden. Das kann und wird jeweils unterschiedliche Auswirkungen auf Mindestlaufzeiten, Beitragsregelungen, Abschlusskosten und auch Vertragseintrittsalter haben – je nach Lebensversicherungsprodukt. Deshalb wird nicht nur bei den Versicherungsmathematikern konzentriert gearbeitet, sondern im gesamten Unternehmen.
Dabei sind wir bei Swiss Life äußerst zuversichtlich, alle geforderten Anpassungen spätestens bis zum November diesen Jahres umgesetzt zu haben, um Ihnen als Makler und Ihren Kunden Rechts- und Vertragssicherheit zu bieten sowie die Lebensversicherung als zeitgemäßes Produkt (neu) zu präsentieren.
Damit werden wir (und Sie) voraussichtlich dem Markt ein gutes Stück voraus sein. Sie können also auch in dieser Hinsicht mit uns und mit unseren Angeboten weiterhin rechnen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer!