Alles neu macht der Mai – in der Verkehrssünder-Datei!

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Autofahrer, aufgepasst! Am 01.05.2014 tritt für die Flensburger Verkehrssünderdatei ein neues Punktesystem in Kraft. Doch was ändert sich für die Verkehrsteilnehmer? Dies zeigt der kurze Überblick.

 

Ein neues Punktesystem regelt ab dem 01. Mai, mit welchen Strafen Verkehrssünder

bedacht werden können. Bislang erhielt ein Verkehrsteilnehmer zwischen 1 und 7 Punkten für schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und musste bei 18 Punkten den Führerschein abgeben. Zukünftig sind dies pro Vergehen nur noch 1 bis 3 Punkte – aber der Führerschein wird bereits ab einem Punktestand von 8 entzogen.

 

Punkte gibt es für Verstöße ab 60 Euro

 

Fürchten müssen Autofahrer zukünftig Punkte in Flensburg, wenn ihnen ein Verstoß ab einer Strafzahlung von 60 Euro nachzuweisen ist. Aber Vorsicht: für einige Delikte wird die Bußgeldhöhe angehoben, so dass Verkehrsrowdys tiefer in die Tasche greifen müssen.

 

60 Euro werden zukünftig fällig für Delikte wie: Handynutzung am Steuer (bisher 40 Euro), Fahren mit abgefahrenen Reifen (bislang 50 Euro) und Kind ohne Sicherung mitgefahren (bislang 40 Euro). Bei einem verbotswidrigen Verfahren von Umweltzonen gibt es zukünftig keinen Punkt mehr, aber als Bußgeld hierfür werden happige 80 Euro fällig.

 

Die Maßnahmenstufen werden innerhalb des neuen Punktesystems für das Fahreignungsregister wie folgt festgelegt: 1 bis 3 Punkte Vormerkung, 4 bis 5 Punkte Ermahnung, 6 bis 7 Punkte Verwarnung, 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Punkt lässt sich abbauen, wenn der Fahrer innerhalb von 5 Jahren ein Fahreignungsseminar besucht und zu dem Zeitpunkt nicht mehr als 5 Punkte auf seinem Konto hat.

 

Neue Tilgungsfristen

 

Ändern werden sich im Zuge des neuen Punktesystems auch die Tilgungsfristen, innerhalb derer Autofahrer ihre Punkte in Flensburg abbauen können. Positiv für Verkehrssünder: jeder Delikt wird zukünftig einzeln gesehen und verfällt folglich auch einzeln. Dies hat den Vorteil, dass neue Punkte-Einträge nicht den Verfall bestehender Punkte hemmen, wie das bisher der Fall gewesen ist.

 

Allerdings verlängern sich die Fristen auch. Ab dem 1. Mai gelten Tilgungsfristen von zweieinhalb Jahren bei einfachen Ordnungswidrigkeiten, fünf Jahren bei groben Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis sowie zehn Jahren für eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Für alle bisherigen Verkehrssünder gibt es zudem eine schlechte Nachricht: mit den neuen Regelungen verfallen die alten Punkte nicht einfach, die bis einschließlich dem 30.04.2014 angesammelt wurden. Sie werden umgerechnet und in das neue System überführt.

 

Punkte-Vergleich bisher/neu

 

Wieviele Punkte müssen Autofahrer zukünftig für bestimmte Verkehrsdelikte einplanen? Hier teilt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur folgende Werte mit:

  • 21km/h zu viel innerorts: bisher 1 Punkt, zukünftig 1 Punkt

  • 31 bis 40 km/h zu viel innerorts: bisher 3 Punkte, zukünftig 2 Punkte

  • 21 km/h zu viel außerorts: bisher 1 Punkt, zukünftig 1 Punkt

  • 51 bis 60 km/h zu viel: bisher 4 Punkte, zukünftig 2 Punkte

  • Drängeln auf der Autobahn: bisher 3 Punkte, zukünftig 2 Punkte

  • Rote Ampel überfahren: bisher 3 Punkte, zukünftig 2 Punkte

  • 0,8 Promille Alkohol: bisher 4 Punkte, zukünftig 2 Punkte

  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol: bisher 7 Punkte, zukünftig 2 Punkte

  • Telefonieren mit dem Handy: bisher 1 Punkt, zukünftig 1 Punkt

  • Vorfahrt missachtet: bisher 3 Punkte, zukünftig 1 Punkt

  • Gefährliches Überholmanöver: bisher 2 Punkte, zukünftig 1 Punkt

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

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Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

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Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

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