“Die Einschüsse kommen näher…”: Jetzt hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente verabschiedet (Honoraranlagenberatungs-Gesetz). Darin sieht das Ministerium einen wichtigen Schritt, weitere Alternativen zur provisionsbasierten Beratung im Finanzbereich zu etablieren – auch wenn der Versicherungsbereich vorerst ausgeklammert bleibt.
Ein Grund für diese Ausnahme ist unter anderem der in puncto Versicherungen noch reduzierte Markt für Nettotarife und damit die eingeschränkten Auswahlmöglichkeiten für Verbraucher. Sollte sich hier in den kommenden Jahren etwas bewegen, werden wohl auch entsprechende Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen nicht ausbleiben. Denn nicht nur Verbraucherschützer und Politiker hierzulande machen Druck. Auch aus Brüssel kommen immer wieder Signale und Aussagen, dass es bei der Versicherungsvermittlung über kurz oder lang zu einschneidenden Vorgaben kommen könnte, die dann in nationales Recht umzusetzen wären. Zumal in etlichen europäischen Staaten bereits entsprechende Vermittlungsrichtlinien gang und gäbe sind.
Unabhängig davon, welche Regularien und vor allem wann diese umgesetzt werden, bleibt das Thema Honorarberatung auf der politischen Agenda; und auch jeder Makler ist gut beraten, sich hiermit und mit möglichen Auswirkungen auf sein Geschäft frühzeitig auseinander zu setzen.