Rauchen schadet der Gesundheit? Dies gilt dank eines aktuellen Urteils im doppelten Sinne: Wer seine Arbeit für eine Raucherpause unterbricht, ist in dieser Zeit nicht unfallversichert. Eine Pflegerin hatte sich auf dem Rückweg von der Raucherecke den Arm gebrochen und verlor ihren gesetzlichen Unfallschutz. Eine private Unfallversicherung hätte hingegen gezahlt.
Manchmal treffen gleich mehrere dumme Zufälle aufeinander. Dies musste auch eine Altenpflegerin erfahren, die sich im Januar 2012 für eine Zigarette in den Pausenraum begeben hatte. Auf dem Rückweg prallte die Frau mit einem Kollegen zusammen, der einen Wassereimer trug. Der Eimer fiel herunter, das Wasser ergoss sich über dem Boden des Seniorenheims – die Pflegerin rutschte aus und brach sich ihren rechten Arm.
Aber die Berufsgenossenschaft verweigerte eine Zahlung, weil sie darauf bestand, dass es sich bei dem Malheur nicht um einen Arbeitsunfall handelte. Als die Pflegerin daraufhin die Berufsgenossenschaft verklagte, wies das Sozialgericht Berlin die Klage ab. Das Rauchen sei eine reine private Angelegenheit ohne Bezug zu der beruflichen Tätigkeit, betonten die Richter in der nun veröffentlichten Begründung des Urteils. Folglich sind Arbeitnehmer nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, wenn sie eine Zigarettenpause einlegen (Aktenzeichen: S 68 U 577/12).
Anders sieht es aus, wenn man auf dem Weg zur Essenskantine verunglückt: Zwar gehe es auch hier um das persönliche Interesse des Beschäftigten, denn er will ja satt werden. Aber das Mittagessen habe zusätzlich einen „direkten Bezug“ zur Arbeit, weil es der Wiederherstellung der Arbeitskraft diene. Beim Rauchen sei das nicht zu erkennen. Schließlich könnten sich auch stark abhängige Raucher auf Arbeit mit einem Nikotinpflaster helfen, argumentierte der Richter.
Wer also auf Arbeit öfter mal eine Raucherpause einlegt, der kann sich mit einer privaten Unfallversicherung gegen die Unfallgefahr absichern. Eine private Unfallversicherung leistet in der Regel unabhängig davon, wann und wo der Unfall passiert ist. Also auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine Arbeitspause einlegt, um seine Nikotinsucht zu befriedigen.