„Rad“geber: Absichern gegen Diebstahl

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Fahrräder sind ein beliebtes Fortbewegungsmittel und gerade in Städten die umweltschonende Alternative zum Auto. Das macht sie allerdings auch für Langfinger sehr attraktiv. Laut der Umfrage eines Onlineportals sind im vergangen Jahr über 360.000 Fahrräder in Deutschland, Schweiz und Österreich gestohlen worden.

Die meisten Langfinger gibt es in Münster – es verwundert kaum, wird sie doch hierzulande auch als „Fahrradstadt“ bezeichnet. Auf die rund 300.000 Einwohner sollen dort gar eine halbe Millionen Fahrräder kommen – laut Studie werden hier 257 Prozent mehr Diebstähle verzeichnet also im Durchschnitt. Doch auch in Magdeburg, Bremen oder Lüneburg werden noch über 1000 Räder pro 100.000 Einwohner gestohlen.

Wer seinen Drahtesel liebt, kann natürlich einige Schutzvorkehrungen treffen: Ein gutes Schloss, so sagt es die Faustregel, sollte mindestens so teuer sein wie 10 Prozent des Fahrradwertes. Nachts stellt man es, bestenfalls sogar angeschlossen, in den Keller, statt es draußen vor dem Haus zu lassen. Tagsüber ist es auf belebten Plätzen sicherer. Nach Möglichkeit sollte das Rad stets mit dem Rahmen am Fahrradständer oder einer anderen festen Vorrichtung gesichert werden.

Eine weitere abschreckende Maßnahme gegen Diebstahl ist die polizeiliche Registrierung des Modells: Die zuständige Polizeistelle nimmt zentrale Daten wie die Rahmennummer oder besondere Bauteile auf und fotografiert das Rad. Sie vergibt ebenso kleine Aufkleber, die man sichtbar am Rahmen anbringen kann.

Abgeschlossen – aber richtig!

Leider hält nicht jedes „Stahlross“ dem Diebeseifer stand. Ist ein Schadensfall eingetreten, sollte man stets umgehend bei der Polizei Anzeige erstatten. Gerade wer viel in sein Fahrrad investiert hat, sollte auch über den geeigneten Versicherungsschutz nachdenken. Hausratversicherungen oder spezielle Fahrradversicherungen sichern zumindest den materiellen Wert ab. Derartige Verträge sollte man allerdings mit genauso viel Umsicht abschließen wie das eigene Rad.

Gerade die Hausratversicherung bietet nicht immer einen umfassenden Schutz: Einige Verträge beinhalten beispielsweise eine sogenannte „Nachtzeitklausel“. Nach dieser besteht lediglich in der Zeit von 6 bis 22 Uhr ein umfassender Versicherungsschutz. Dann muss der Radbesitzer nachweisen, dass das Fahrrad tagsüber entwendet wurde.

Manche Gesellschaften schreiben zudem Reparaturwerkstätten, Marken des Fahrradschlosses oder Stellplätze in ihre Bedingungen oder erstatten den Neupreis nur anteilig. Fahrradanhänger werden oftmals komplett ausgeschlossen. Das Gespräch mit einem Versicherungsexperten kann da hilfreich sein: Viele Hausrattarife lassen sich mit einem erweiterten Versicherungsschutz für Fahrräder aufstocken.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de