Richtig unfallversichert im Alter

Categories: News
No Comments

Nie zuvor durfte die deutsche Bevölkerung so sehr auf ein langes und erfülltes Leben hoffen wie heute. Wir leben nicht nur immer länger, sondern bleiben auch länger gesund – Infolge dessen knüpfen immer mehr Menschen hohe Erwartungen an den Lebensabend. Doch ältere Menschen haben auch spezielle Ansprüche an eine Unfallversicherung.

Reiten lernen noch mit 60 Jahren? Kein Problem, Reiterhöfe bieten Seniorenlehrgänge an. In Holland ein altersgerechtes Hausboot kaufen? Auch hierfür gibt es spezielle Seniorenangebote. Damit der Herbst des Lebens nicht zum Albtraum wird, ist jedoch der Abschluss einer Unfallversicherung für Senioren besonders zu empfehlen.

Die Heilungs- und Abwehrkräfte sind nicht mehr so intakt wie bei jungen Menschen, und gerade Ruheständler stellen eine Risikogruppe für Unfälle dar: Jährlich stürzen mehr als vier Millionen Senioren in einer vermeintlich sicheren Wohnung. Da auch die Ansprüche an eine Unfallpolice andere sind als bei jüngeren Versicherungsnehmern, sollten bestimmte Zusatzleistungen für mindestens 6 Monate nach einem Schaden im Versicherungsvertrag gewährleistet sein:

Menüservice: Wenn der Versicherungsnehmer selbst nicht mehr kochen kann, so garantiert ein Menüservice, dass ihm einmal täglich eine warme Mahlzeit ins Haus geliefert wird.

Reinigung der Wohnung und Wäscheservice: Die Versicherung finanziert eine Reinigungskraft, die einmal pro Woche putzt, wäscht und bügelt. Damit die Wohnung nach einem Knochenbruch kein Tollhaus wird.

Hausnotrufanlage: Der Anbieter zahlt bei Bedarf die Installation eines Hausnotrufes, so dass 24 Stunden am Tag eine Hilfsperson alarmiert werden kann, falls eine hilfsbedürftige Person in der Wohnung stürzt und sich aus eigenen Kräften nicht mehr aufrichten kann. Die Versicherung sollte die Installation sowie die Betreibung der Anlage vertraglich garantieren.

Begleitung bei Arzt-, Therapie- und Behördengängen: Wer einen Knochenbruch oder eine andere schwere Verletzung hat, für den können schon wenige Meter Fußweg eine Qual sein: gerade im betagten Alter, wenn der Körper nicht mehr so kräftig und leistungsfähig ist wie in jungen Jahren. Da ist es gut, wenn eine Begleitperson bei notwendigen Gängen Hilfe leistet, auf wichtigen Wegen stützt, aufpasst und Fahrdienste übernimmt. Denn nicht immer haben der Sohn oder die Tochter Zeit.

Einkäufe, notwendige Besorgungen und Anlieferung von Medikamenten: Auch wenn der Versicherungsnehmer die Ware selbst zahlen muss, so ist es nach einer schweren Verletzung eine Erleichterung, wenn Einkäufe und notwendige Besorgungen von einem Serviceunternehmen übernommen und ins Haus geliefert werden. In der Regel finanziert die Versicherung einen Einkauf pro Woche.

Grundpflege ab Pflegestufe I: Der Versicherte erhält eine tägliche Grundpflege, wenn er sie selbst nicht mehr leisten kann. Dazu gehören Serviceleistungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität wie etwa Waschen, Kämmen, die mundgerechte Zubereitung von Nahrung, Hilfe beim An- oder Auskleiden oder Treppensteigen.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de