Im Interesse des Kunden – Verhaltenskodex für die Versicherungsbranche

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Der Abschluss von vielen Versicherungen ist sehr erklärungsbedürftig. Wer zu seinem Versicherungsmakler geht, um sich zu informieren und bedarfsgerecht zu versichern, will ihm vertrauen können. Um dieses Vertrauen in die Versicherungsbranche zu stärken, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) am 18. November einen Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten präsentiert.

„Wir wollen das Vertrauen der Menschen in die Versicherungsvermittlung stärken“, sagte GDV-Präsident Rolf-Peter Hoenen kürzlich. Im Interesse der Versicherungsunternehmen und ihrer Vermittler sei es, eine hohe Qualität der Beratung und Versicherungsvermittlung zu erhalten. Denn was nützt ein gutes Produkt, wenn der Kunde es nicht versteht oder sich nicht genügend informiert und aufgeklärt fühlt.
Neben den jüngsten Gesetzesänderungen, z. B. im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), soll nun ein Verhaltenskodex diese Beratungsqualität stärken. Der GDV sah sich in der Pflicht, das Thema Verbraucherschutz für die Versicherungsbranche aktiv weiter voranzutreiben.
Der nun verfasste Kodex besteht aus zehn Leitsätzen, die den Versicherungsunternehmen in der Zusammenarbeit mit den Versicherungsvermittlern als Richtlinie dienen sollen, um den Kundeninteressen gerecht zu werden.

Die Leitsätze beschäftigen sich mit folgenden Punkten:

  • 1. Klare und verständliche Versicherungsprodukte – Angaben über mögliche zukünftige Gesamtleistungen basieren auf standardisierten und fairen Verfahren
  • 2. Beachtung des Kundeninteresses sowohl bei der Organisation des Vertriebes als auch bei der Beratung und Vermittlung
  • 3. Bedarfsgerechte Beratung des Kunden
  • 4. Beratungsdokumentation bei Abschluss
  • 5. Beratung des Kunden auch nach Vertragsschluss
  • 6. Bei Abwerbung bzw. Umdeckungen von Versicherungsverträgen ist das Kundeninteresse zu beachten
  • 7. Eindeutige und klare Legitimation von Vertretern, Maklern und Beratern gegenüber dem Kunden
  • 8. Hoher Stellenwert der Vermittlerqualifikation
  • 9. Beachtung der Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers bei Vereinbarungen über Zusatzvergütungen, sodass das Kundeninteresse nicht beeinträchtigt wird
  • 10. Hinweis auf das bestehende Ombudsmannsystem für Versicherungen

Jedem steht es frei, nach diesem Verhaltenskodex zu handeln. Wer sich verpflichtet, soll auf der Website des GDV aufgelistet werden. Da es sich bei dem Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten um eine freiwillige Selbstverpflichtung handelt, ist eine Sanktionierung bei Nichteinhaltung nicht möglich. Es bleibt also, auf das Ehrgefühl zu vertrauen.

Unabhängig von diesem GDV-Verhaltenskodex sollte aber jeder Versicherungsmakler, -vermittler oder -berater und jede Versicherungsgesellschaft immer im Interesse seiner/ihrer Kunden agieren.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de