Geld nicht verschenken – an Riester denken!

Categories: News, Riesterrente
No Comments

Die private Altersvorsorge boomt: rund 15,7 Millionen Verträge für eine Riester-Rente haben die Bundesbürger abgeschlossen. Wer aber seine staatlichen Zulagen für das Jahr 2011 nicht verschenken will und keine Zulagen beantragt hat, muss bis zum Jahresende handeln.

 

Die Riester-Rente ist für viele Kunden auch deshalb attraktiv, weil der Staat die private Altersvorsorge fördert. Leider geht das nicht ohne Bürokratie vonstatten. Denn die staatlichen Zulagen erhält nur, wer diese auch beantragt hat. Nicht wenige Antragsmuffel schieben das Prozedere so weit hinaus, bis es zu spät ist.

Zum schnellen Handeln sollten sich nun jene Riester-Sparer entschließen, die noch keine Förderung für das Jahr 2011 beantragt haben. Die Frist für die Gewährung der Zulagen läuft am 31.12.2013 aus, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung mitteilt. Wer den Termin vergisst, verschenkt bares Geld und Steuervorteile. Unsichere Kunden können sich beim Ausfüllen des Antrages von einem Versicherungsvermittler helfen lassen.

 

Dauerzulagenantrag erleichtert die Riesterförderung

 

Es gibt sogar eine Möglichkeit, das Ausfüllen zukünftig zu vermeiden. Ein sogenannter „Dauerzulagenantrag“ muss nur einmal abgegeben werden und verlängert sich Jahr um Jahr von selbst. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Der Zulagenbetrag wird dann dem Riesterkonto automatisch gutgeschrieben.

 

Aber auch dieser Dauerzulagenauftrag sollte hin und wieder kontrolliert werden. Wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa das Einkommen steigt oder Kinder geboren werden, dann ändern sich auch die Fördervoraussetzungen des Vertrages. Deshalb ist eine jährliche Kontrolle der Unterlagen zu empfehlen. Auch hierbei greifen Versicherungsberater gern unter die Arme.

 

154 Euro Grundzulage

 

Doch wie hoch ist die Förderung überhaupt? Jeder Sparer, der vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge zurücklegt, erhält 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Gerade deshalb sollten eventuelle Lohnerhöhung im Auge behalten werden: Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, erhalten Eltern sogar 300 Euro Förderung.

 

Der Neuabschluss eines Riester-Vertrages wird noch bis Jahresende mit einem Steuervorteil bis zu 2.100 Euro gefördert. Die staatlichen Zulagen werden hierbei mitgezählt, das heißt, Beträge, die der Staat als Förderung zahlt, werden als Vorsorgeaufwand anerkannt. Ist am Ende die errechnete Steuerersparnis größer als die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de