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Mit diesen 5 Tipps sparen Sie Ver­sicherungsbeiträge

Wer diese Tipps beherzigt, kann bei seinen bestehenden Versicherungen bares Geld sparen – ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.

 

  1. Tipp: Jährliche Zahlungsweise vereinbaren

Wer Geld sparen möchte, sollte seine Versicherungsbeiträge einmal jährlich bezahlen und nicht monatlich. Die jährliche Zahlungsweise senkt den Verwaltungsaufwand für den Versicherer. Diese Ersparnis geben Versicherer in der Regel an ihre Kunden weiter. Dieses Prinzip gibt es bei vielen Schadenversicherungen wie etwa in der Kfz-Versicherung. Manche Hausrat- und Wohngebäudeversicherer bieten diesen Rabatt ebenfalls an.

 

Auch bei Altersvorsorge-Verträgen kann eine jährliche Zahlungsweise vereinbart werden. Dadurch sinken ebenfalls die Verwaltungskosten. Hier gibt es selbstverständlich keinen Rabatt. Durch die jährliche Zahlungsweise kann ein größerer Teil des Betrags für die Rente angelegt werden.

 

Empfehlung: Stellen Sie für die jährliche Abbuchung eine Erinnerung in ihren digitalen Kalender. So stellen Sie sicher, dass das Girokonto bei der Abbuchung ausrechend gedeckt ist.

 

  1. Tipp: Tragen Sie kleinere Schäden am Auto selbst

Wer einen Schaden komplett aus eigener Tasche bezahlt, verhindert eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Das geht nicht nur in der Kasko-, sondern auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Ob es besser ist, den Schaden selbst zu tragen oder die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse in Kauf zu nehmen, kann der Kfz-Versicherer ausrechnen. Ist der Versicherer in Vorleistung gegangen, haben Autofahrer sechs Monate Zeit, den Schaden von Ihrer Versicherung „zurückzukaufen“, also doch noch selbst zu bezahlen.

 

  1. Tipp: Haftpflicht zusammenlegen in gemeinsamer Wohnung

Wenn Paare einen gemeinsamen Haushalt bilden, können sie sich für eine private Haftpflichtversicherung entscheiden. Dafür bietet es sich an, eine Person in die bestehende Haftpflichtpolice der anderen Person aufzunehmen und den anderen Versicherungsvertrag am Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Der neue Beitrag ist in der Regel günstiger als die Summe der beiden einzelnen Policen. Gut zu wissen: Auch unverheiratete Paare können ihren Haftpflichtschutz zusammenlegen.

 

Faustformel: Ändert sich die Lebenssituation, sollten Verbraucher ihren Versicherungsschutz anpassen. Nicht mehr benötigte Leistungsbausteine einer Versicherung können die Beiträge senken.

 

  1. Tipp: Hausrat nicht doppelt versichern

Bezieht ein Paar die gemeinsame Wohnung, reicht eine Hausratpolice aus. Das Paar sollte prüfen, wer von beiden die ältere Hausratversicherung hat – und diese dann der neuen Wohnung anpassen. Die neuere Police kann in der Regel problemlos gekündigt werden. Vergrößert sich der Hausstand – und damit auch sein Wert – ist eine Anpassung der Versicherungssumme ratsam. Der Grund: Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, besteht die Möglichkeit, dass die Versicherten im Schadensfall auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. In diesem Fall spricht man von Unterversicherung.

 

  1. Tipp: Lassen Sie nicht jeden mit Ihrem Auto fahren

Lässt der Fahrzeughalter jede Person mit seinem Auto fahren, die einen gültigen Führerschein besitzt, hebt das den Versicherungsbeitrag an. Schränkt der Fahrzeughalter den Nutzerkreis auf sich selbst und die Partnerin bzw. den Partner ein, sinkt der Versicherungsbeitrag.

 

Ansonsten :

 

#fragdenknut

 

#superdollwichtig

 

#vollstarkschlau

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de