Lebensstandard sichern

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Richtig rechnen für den Ruhestand

 

 

Corona verschärft durch den Wirtschaftsrückgang die bestehenden Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung. Rentenexperten erwarten, dass das Rentenniveau langfristig weiter sinken und dadurch die Versorgungslücke im Rentenalter auf bis zu 40 Prozent wachsen wird. Um den Lebensstandard zu sichern, benötigt ein Rentner allerdings etwa 80 Prozent seines letzten Nettoeinkommens. Abhängig von den eigenen Wünschen sind 80 Prozent allerdings nur ein Richtwert. So besitzen künftige Rentner eine höhere Lebenserwartung als heutige und benötigen somit grundsätzlich mehr Geld für den Ruhestand. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.

 

Die Grundlage für konkrete Berechnungen liefert den gesetzlich Versicherten die jährliche Renteninformation. Sie gibt eine gute Information, wie viel Versicherte monatlich voraussichtlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten werden. Diese Rente wird bei der Mehrzahl der Deutschen allerdings nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Daher sollte jeder Vorsorgesparer so früh wie möglich konkrete Berechnungen vornehmen, um seinen zusätzlichen Vorsorgebedarf zu ermitteln.

 

Auf der Basis der 80-Prozent-Regel können sich Sparer mit dem Rentenlücken-Rechner des BVI Orientierung verschaffen. Nach der Eingabe von Geburts- und Renteneintrittsdatum sowie den bereits erreichten Rentenentgeltpunkten oder ihres Gehalts, erfahren die Sparer dort eine Einschätzung zu ihrem privaten Vorsorgebedarf.

 

So muss beispielsweise ein heute 30-jähriger Single mit einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro eine Lücke von 233 Euro schließen, um 80 Prozent seines Nettolohns in Höhe von 1.130 Euro zu erreichen (Annahme: Renteneintrittsalter 67 Jahre, zwei Prozent Lohnsteigerung pro Jahr bis Renteneintritt, Berufseintritt im Jahr 2010, Arbeitsplatz in den alten Bundesländern).

 

Ein heute 40-jähriger Ehemann mit einem Jahresbruttoeinkommen von 60.000 Euro muss eine Rentenlücke von monatlich rund 632 Euro mit eigenen Sparanstrengungen ausgleichen (Annahme: Renteneintrittsalter 67 Jahre, zwei Prozent Lohnsteigerung pro Jahr bis Renteneintritt, Berufseintritt 2005, Arbeitsplatz in den alten Bundesländern).

 

Sparpläne mit Investmentfonds bieten eine gute Möglichkeit, ein zusätzliches Polster für den Ruhestand aufzubauen und so die Rentenlücke zu schließen.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de