Bankschließfächer – Versicherungsschutz nicht immer mit eingeschlossen

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In vielen Bankschließfächern sind Wertsachen nicht oder nur mit einer geringen Höchstsumme versichert. Grund genug, vorher genau in den AGB nachzulesen, wofür und in welchem Umfang Schutz besteht. Unter Umständen zahlt aber auch die eigene Hausratversicherung.

 

Wenn man Wertgegenstände in einem Bankschließfach wegschließt, sind sie dort doch sicher? Das kann ein gefährlicher Irrtum sein, wie erneut eine Stichprobe zeigt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat demnach die Geschäftsbedingungen von acht Schließfächern untersucht, alle kostenpflichtig. Im Schnitt mussten die Kunden dafür eine Jahresmiete von 60 Euro berappen.

Doch selbst wenn die Banken ordentlich Geld für das Schließfach verlangen – werden die Wertsachen geklaut oder kommen anderweitig zu Schaden, sind die Versicherungssummen mitunter absolut unzureichend. Bei zwei Geldhäusern fehlte eine Versicherung im Mietpreis komplett. Andere Banken boten standardmäßig eine Höchstversicherungssumme zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Schon wer etwa seinen wertvollen Schmuck oder eine Goldmünze im Schließfach aufbewahrt, kommt mit dieser Summe nicht aus.

 

Viele Institute bieten zusätzlich eine extra Schließfachversicherung an, die aber schnell den Preis für das Schließfach verdoppeln kann. Auch hier lohnt ein Blick ins Kleingedruckte der Geschäftsbedingungen. Sind auch Elementarschäden mitversichert? Nur dann zahlt der Versicherer, wenn eine Überschwemmung die wertvolle Briefmarkensammlung überflutet. Mitunter werden Kunden auch teuer zur Kasse gebeten, wenn sie den Schlüssel zum Schließfach verlieren und Schlösser ausgetauscht werden müssen.

 

Unter Umständen ist es aber gar nicht erforderlich, eine extra Versicherung bei der Bank abzuschließen. Viele Hausratversicherungen beinhalten einen gewissen Grundschutz über den Leistungspunkt „Außenversicherung“. Auch hier sind die Versicherungssummen in der Regel sehr begrenzt. Bei Schmucksachen, Briefmarken, Münzen und Medaillen erstatten die Versicherer oft zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Geringer sind die marktüblichen Summen für Sparbücher, Urkunden und Wertpapiere, wo oft zwischen 1.500 und 5.000 Euro versichert sind. Hier lohnt auch die Rücksprache mit dem Versicherer, ob und wie der Schutz erweitert werden kann.

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(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

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Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

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Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

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Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

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Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
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Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de