Fasching – und wieder lockt der närrische Kurzzeit-Schutz!

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Die Versicherer nutzen spezielle Ereignisse wie die Fastnacht, um über Apps Kurzzeit-Versicherungen anzubieten: Diese gelten oft nur wenige Tage und bieten einen Schutz bei Unfällen oder anderen Schäden. Das Problem: Eine vollwertige Unfallversicherung können diese Policen keineswegs ersetzen. Und aufs Jahr hochgerechnet sind sie zudem exorbitant teuer.

 

Helau und Alaaf! Wieder steht die Faschingszeit vor der Tür, und damit auch so manch närrisches Treiben. Ganz gleich, ob man in Düsseldorf, Köln oder einer anderen Fastnachts-Hochburg feiert: In vielen Orten herrscht dann wieder mehrere Tage Ausnahmezustand. Es wird getrunken, getanzt und sich ganz dem närrischen Treiben hingegeben.

 

Im närrischen Trubel ist das Unfallrisiko durchaus erhöht. Das haben auch die Versicherer erkannt und bieten deshalb sogenannte Kurzzeit-Versicherungen an. Diese Unfallversicherungen können auch für weitere Feste und Ereignisse abgeschlossen werden: neben dem Fasching etwa für das Oktoberfest, den Ski-Ausflug mit der Familie oder andere Anlässe. Oft wenden sich diese Policen an eine junge Zielgruppe und tragen originelle Namen, etwa „Jeckenschutz“. Bequem können sie per App innerhalb weniger Minuten abgeschlossen werden.

 

Eingeschränkter Schutz

 

Doch wer eine solche Kurzzeit-Versicherung abschließt, sollte bedenken, dass der Schutz sehr eingeschränkt ist. In der Regel gilt sie nur wenige Tage. Mitunter greifen die Verträge nur bei Unfällen, die sich tatsächlich beim Fasching oder auf dem Weg zur Veranstaltung ereignen. Wenn jemand in den eigenen vier Wänden verunglückt statt beim Tanzen auf der Bierbank, ist er dann nicht unfallversichert.

 

Auch bieten die Verträge oft nur eine sehr niedrige Invaliditätssumme: üblich sind 50.000 Euro. Das reicht nicht, um schlimme Folgen eines Unfalls finanziell abzusichern. Hierbei gilt es zu bedenken, dass die volle Invaliditätssumme oft nicht ausgezahlt wird, sondern – abhängig von der Schwere der Verletzung – nur eine Teilsumme. Das hängt in der Regel von der sogenannten Gliedertaxe ab: Das ist eine Tabelle, in der festgehalten wird, wie hoch die Teilleistung bei der Funktionsunfähigkeit einzelner Gliedmaßen und Sinnesorgane ausfällt. Ist dann das Bein unterhalb des Knies bleibend geschädigt, gibt es unter Umständen nur 50 Prozent der vollen Summe.

 

Deshalb raten Verbraucherschutz und Versicherungsexperten dazu, lieber gleich eine vollwertige Unfallversicherung abzuschließen. Üblich ist eine Grundsumme von 100.000 Euro und die Vereinbarung einer sogenannten Progression. Dann steigt die ausgezahlte Versicherungssumme nach einem Unfall überproportional an, wenn eine bestimmte Schwere der Beeinträchtigung erreicht ist. Zudem gilt es zu bedenken, dass der Kurzzeitschutz oft sehr teuer ist. Kostet eine 24-Stunden-Versicherung beispielsweise 5,99 Euro, sind das aufs Jahr hochgerechnet schon mehr als 2.186 Euro Jahresbeitrag! Das können Jecken wirklich billiger haben.

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Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

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Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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