Mallorca-Police: Mit dem Mietwagen in fremde Gefilde

Categories: News
No Comments

Wer das Ausland im Urlaub mit einem Mietwagen erkunden will, der muss dafür nicht unbedingt eine eigene Versicherung abschließen. Denn viele Kfz-Versicherungen enthalten eine sogenannte Mallorca-Police, die für gemietete Autos in vielen Regionen Schutz bietet. Auch wer mit dem eigenen Auto ins Ausland will, sollte seinen Kfz-Versicherungsvertrag genau studieren.

Das Schmuddelwetter hat Deutschland seit Tagen fest im Griff – vielerorts verhageln Regenschauer und kühle Temperaturen den Sommer. Gut, wenn man den Urlaub noch vor sich hat und in sonnigere Gefilde flüchten kann! Touristen leihen sich vor Ort gern ein Auto aus, um die Gegend auf eigene Faust zu erkunden und mobiler zu sein. Hier kommt die sogenannte Mallorca-Police ins Spiel.

Die Mallorca-Police ist ein Baustein der Kfz-Versicherung, die eben speziell für Mietautos im Ausland Schutz bietet. Und diese Bonusleistung vieler Verträge heißt nicht von ungefähr so. In den 80er Jahren eingeführt, wurde der Baustein damals nach dem beliebtesten Reiseziel der Deutschen benannt, denn auf der spanischen Insel haben sich besonders viele Urlauber ein Auto leihen wollen.

Upgrade für die Haftpflicht-Summe

Die Mallorca-Police hat noch eine andere wichtige Funktion. Sie hebt die niedrigen Haftpflichtsummen im Ausland auf das deutsche Niveau, wenn ein Schaden eintritt. Denn nicht in jedem Land können die deutschen Autofahrer auf ähnliche hohe Haftpflicht-Summen hoffen, wenn sie in einen Unfall verwickelt werden.

Zwar hat in den letzten Jahren EU-weit eine Angleichung stattgefunden, so dass etwa in Großbritannien und Norwegen der Versicherer unbegrenzt haftet. Aber gerade in osteuropäischen Staaten wie etwa in Bosnien-Herzegowina reichen die Höchst-Schadenssummen unter Umständen nicht aus, um alle Ansprüche zu begleichen. So kann der Traumurlaub zur Schuldenfalle werden, wenn bei einem selbst verursachten Unfall Menschen verletzt oder gar getötet werden. Zahlen muss der Verursacher für den Schaden trotzdem: notfalls aus eigener Tasche.

Dabei sollte im Vertrag nachgelesen werden, für welche Regionen Schutz besteht. Üblich ist, dass die EU und weitere europäische Länder inbegriffen sind. Viele Versicherer bieten auch für weitere Länder Schutz an, etwa für die USA oder sogar arabische Staaten. Wichtig für jene, die in Dubai oder Katar auf Entdeckertour gehen wollen.

Mit dem eigenen PKW ins Ausland

Wer hingegen lieber mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte nachlesen, ob die Kfz-Versicherung auch dafür Schutz bietet. Auch hier gilt es, anhand des Geltungsbereiches abzuklären, ob der eigene Kfz-Vertrag auch im Urlaubsland greift. Notfalls beim Versicherer anfragen! Bei selbstverschuldeten Unfällen ersetzt die Vollkaskoversicherung den Fahrzeugschaden am eigenen Auto.

Lohnen kann sich auch hier ein Upgrade des Versicherungsschutzes. Eine Auslandsschadenschutz-Versicherung greift zum Beispiel, wenn eine fremde Person den Unfall verursacht und selbst nur eine geringe Deckungssumme versichert hat – oder gar ohne Versicherung unterwegs ist. Der Versicherer übernimmt dann den Schaden so, als ob der Unfallgegner mit seinem Auto in Deutschland haftpflichtversichert wäre. Und auch ein Autoschutzbrief kann helfen. Dann sind zum Beispiel die Abschleppkosten gedeckt, wenn das eigene Fahrzeug eine Panne hat.

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de