Fahrradcheck

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Bevor Sie im Frühjahr Ihre erste Tour unternehmen, sollten Sie Ihr Rad gründlich durchchecken. 

Auf diese Punkte kommt es an:

  1. Putzen
    Vor dem technischen Check heißt es erst einmal: Putzen! Hartnäckigen Schmutz entfernen Sie am besten mit Wasser und Schwamm.
  2. Reifenluftdruck
    War das Fahrrad längere Zeit ungenutzt, sinkt der Reifendruck. Bevor es losgeht, prüfen Sie diesen sicherheitshalber. Richten Sie sich nach der Empfehlung auf dem Reifenmantel.
  3. Fahrradkette
    Ist die Kette frei von Schmutz und Rost? Ist sie verrostet, sollte sie ausgetauscht werden. Um Rost zu vermeiden und die Haltbarkeit der Fahrradkette zu erhöhen, besprühen Sie sie regelmäßig mit einem Kettenöl.

Augen auf bei Bremsen, Beleuchtung und beim Fahrradhelm.

  1. Bremsen
    Laut Vorschrift hat jedes Fahrrad 2 voneinander unabhängige Bremsen zu besitzen. Deren Funktionsfähigkeit ist lebenswichtig und muss stets überprüft werden. Falls die Bremsen nicht mehr richtig greifen, ist eine Reparatur angeraten – am besten von einem Fachmann.
  2. Beleuchtung und Reflektoren
    Funktionieren Front- sowie Rückscheinwerfer und sind alle Reflektoren vorhanden (vorne 1 weißer, hinten 1 roter, 2 Speichenreflektoren pro Rad)? Fahrradbeleuchtung und Reflektoren sind nach Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vorgeschrieben und für Ihre Sicherheit unverzichtbar.
  3. Klingel
    Auch die helltönende Klingel schreibt der Gesetzgeber vor. Testen Sie, ob sie noch einsatzbereit ist.
  4. Rahmen, Lenker und Sattel
    Achten Sie auf rostige Stellen am Rahmen. Leichte Flecken können entfernt und mit Grundierung sowie Lack erneuert werden. Bei starker Verrostung wäre ein Fachmann zum Prüfen der Verkehrstauglichkeit ratsam. Sitzen Lenker, Sattel und Schrauben fest? Der Lenker sollte nicht zu viel Spiel haben und regelmäßig auf Ermüdungsrisse geprüft werden. Der Sattel muss fest sitzen.
  5. Fahrradhelm
    Bevor Sie losradeln, werfen Sie auch einen Blick auf Ihren Fahrradhelm! Er hat eine begrenzte Haltbarkeit. Gibt es keine Angaben vom Hersteller, ersetzen Sie ihn nach spätestens 5 Jahren. Hatten Sie allerdings einen Unfall mit dem Helm, dann müssen Sie diesen sofort austauschen. Auch dann, wenn keine sichtbaren Risse oder Beschädigungen zu entdecken sind.
  6. Fahrradschloss
    Ihr Fahrradschloss profitiert ebenfalls von regelmäßiger Wartung mit einem Pflegespray. So lässt es sich jederzeit ganz einfach öffnen und schließen.
  7. Fahrradversicherung
    Damit Sie lange Freude an Ihrem Fahrrad haben, sollten Sie es versichern. Natürlich können Sie dies innerhalb der 
    Hausratversicherung tun. Der Fahrrad-Schutz greift bei Diebstahl im Freien und unterwegs. Im Schadenfall erhalten Sie die Kosten für die Neubeschaffung des Fahrrads, entsprechend der von Ihnen vereinbarten Entschädigungssumme.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de