Wohngebäudeversicherung – Schutz für die Photovoltaik-Anlage

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Immer mehr Hausbesitzer holen sich umweltfreundliche Sonnenenergie aufs Dach. Wer eine Solaranlage auf seinem Haus installiert, sollte aber wissen, wie die teuren Anlagen richtig gegen Schäden abgesichert werden können. Denn eine Wohngebäudeversicherung reicht in der Regel allein nicht aus, wenn der Blitz einschlägt oder ein Baum aufs Dach fällt.

Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen ist in Deutschland ungebrochen, wenn sie auch in den letzten Jahren leicht zurückging. Dennoch wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur 51.900 neue Solarstromanlagen auf den Dächern deutscher Privat- und Familienhäuser installiert. Begünstigt wird die Nachfrage durch den aktuellen Niedrigzins, der Kredite für An- und Umbauten am Haus erschwinglicher macht.

In welchem Umfang ist die Solaranlage versichert?

Dennoch sind die Anlagen teuer – und wollen folglich entsprechend versichert werden. Hierfür ist es in der Regel nicht ausreichend, wenn Hausbesitzer „nur“ eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Denn oft sind Solaranlagen nur gegen Aufpreis als Extra-Baustein versicherbar. Auch separate Photovoltaik-Versicherungen sind im Angebot. Auf jeden Fall sollten Hausbesitzer den Kontakt zu ihrem Wohngebäude-Versicherer suchen, wenn sie sich die Sonnenenergie aufs Haus holen. In der Regel besteht für die Anlage nur Schutz, wenn sie auch im Versicherungsschein aufgeführt ist!

Doch selbst wenn die Solaranlage im Versicherungsschein genannt wird, ist Vorsicht geboten. Speziell alte Verträge unterscheiden noch gelegentlich zwischen Anlagen, die in das Dach integriert werden, und sogenannten Aufdachanlagen. Zwar finden sich heute solche Policen immer seltener auf dem Markt. Wenn aber die Solaranlage kein fester Bestandteil des Hauses ist, kann es sein, dass der Versicherungsvertrag dafür keinen Schutz bietet, wenn es sich um einen solchen Altvertrag handelt. Hier gilt: Nachfragen ist besser als ohne Versicherung dastehen.

Wofür besteht Versicherungsschutz?

Wie bei anderen Versicherungssparten auch, unterscheiden sich die Leistungen der Versicherer hinsichtlich den Photovoltaik-Policen teils deutlich. Hier lohnt es sich, auf einige Leistungen besonders zu achten. Bei Überspannungen durch Blitz sollte der Versicherer ebenso leisten wie bei Sturm- und Hagelschäden. Auch Tier- und Marderbisse erzeugen oft hohe Kosten, weil nach der beschädigten Stelle lange gesucht werden muss. Auch Bedienungsfehler sollten versichert sein – sie können zum Beispiel zu Überhitzung und anderen Schäden führen. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden!

Kommen Dritte durch die Solaranlage eines Versicherten zu Schaden, greift eine Haftpflichtversicherung. Hier ist zwischen betrieblicher und privater Nutzung der Anlage zu unterscheiden. Wird die Anlage gewerblich genutzt, ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen.

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Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
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