Wohngebäudeversicherung: Versicherungsexperten erwarten steigende Prämien

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Wohngebäudeversicherung: Experten rechnen damit, dass die Prämien für Wohngebäudeversicherungen in diesem Jahr weiter ansteigen werden. Grund sind die Schadenhäufungen durch Naturkatastrophen, die in letzter Zeit zu beklagen waren.

 

Vor wenigen Wochen fegte Sturm Niklas über Deutschland hinweg. Er deckte Dächer ab, warf Bäume um, ließ Flüsse über die Ufer treten. „Mit Schäden in Höhe von 750 Millionen Euro war Niklas einer der schwersten Orkane der vergangenen Jahre“, sagt Dr. Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Am meisten Geld musste für Gebäudeschäden aufgebracht werden.

 

Eine im Jahr 2010 veröffentlichte Studie von Versicherern und Klimaforschern prognostiziert, dass Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zunehmen könnten. Doch der Anstieg der schadhaften Naturereignisse hat bereits bittere Konsequenzen. Denn schon jetzt ist der durchschnittliche Versicherungsschaden durch Sturm und Hagel um 58 Prozent angestiegen, wie aus Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes hervorgeht – innerhalb von nur zwei Jahren!

 

Wohngebäudeversicherung könnte insgesamt teurer werden

 

Infolge der hohen Schäden könnten auch die Preise für die Elementarschaden- und Wohngebäudeversicherung demnächst steigen. Laut einem Zeitungsbericht des Weser-Kuriers gehen Experten davon aus, dass stolze 80 Prozent der Versicherer ihre Prämien anheben werden. Viele Kunden haben bereits unliebsame Post im Briefkasten entdeckt. Sie sollen Preisaufschläge akzeptieren, damit sie weiterhin den Schutz ihrer Versicherung genießen.

 

Ärgerlicherweise setzen die Anbieter mit der Kündigungsdrohung ihren Kunden die Pistole auf die Brust: eine derartige „Änderungskündigung“ ist rechtens. Wer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, verliert binnen einer bestimmten Frist seinen Versicherungsschutz. Gerade wenn die eigene Region erst kürzlich von einem Unwetter heimgesucht wurde, kann es aber schwer werden, eine neue Versicherung für Naturgefahren zu finden. Im Zweifel müssen hohe Preisaufschläge akzeptiert werden oder das eigene Gebäude ist nicht mehr ohne weiteres versicherbar. Die Versicherer schauen nämlich sehr genau hin, ob ein Haus bedroht ist!

 

Deshalb kann es klüger sein, eine moderate Beitragsanpassung anzunehmen und sich parallel bei einem Versicherungsvermittler ein neues Angebot machen zu lassen. Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss des Vertrages dort unterschriftsreif vorbereitet ist. Denn es gilt: Ein teurer Schutz für die eigenen vier Wände ist besser als gar keiner.

 

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

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Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

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Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

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Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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