BU-Versicherung auch für Büroangestellte wichtig!

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Jeder vierte Arbeitnehmer muss aufgrund einer Berufsunfähigkeit früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Das betrifft doch sicher mehrheitlich Risikoberufe wie Dachdecker, Polizist und Feuerwehrmann? Nein – auch wer im Büro arbeitet, ist gefährdet!

 

Wer sich die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit anschaut, könnte überrascht sein. Keineswegs sind schwere Arbeitsunfälle der wichtigste Grund für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf. Sondern psychische Leiden und Erkrankungen des Bewegungsapparates, wie aus Erhebungen der Rentenversicherung hervorgeht. Wer an einem Schreibtisch sitzt und am Computer arbeitet, muss derartige Beschwerden ebenfalls fürchten!

Der Anteil psychischer Erkrankungen an allen neu erteilten Erwerbsminderungsrenten stieg von 15,4 Prozent im Jahr 1993 auf 42,7 Prozent im Jahr 2012. Auch Zivilisationskrankheiten tragen dazu bei, dass „Büroarbeiter“ ihre Tätigkeit vorzeitig aufgeben müssen. Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems, Kreislauf-Erkrankungen sowie eine schwere Diabetes tauchen häufig in den Statistiken auf. Hier fordern Bewegungsmangel und eine ungesunde Ernährung ihren Tribut.

 

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet nur Grundschutz

 

Deshalb ist es wichtig, dass sich auch Büroangestellte mit dem Thema Berufsunfähigkeit auseinander setzen. Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard aufrecht zu halten. Wie hoch die staatliche Rente ist, hängt dabei auch von der Zeit ab, die man noch arbeiten kann. Sind es weniger als drei Stunden, wird eine volle Erwerbsminderung anerkannt. Bei drei bis sechs Stunden findet eine teilweise Anerkennung statt. Kann der Betroffene noch länger als sechs Stunden am Tag arbeiten, erhält er leider nichts.

 

Die staatliche Rente entspricht in der Regel einem Drittel des bisherigen Bruttogehalts, davon sind noch Steuern und Krankenkassenbeiträge abzuziehen. Dies gilt zumindest für Arbeitnehmer, die nach dem 2. Januar 1961 auf die Welt gekommen sind – Ältere Beschäftigte erhalten etwas mehr. Jeder kann sich ausrechnen, ob die gesetzliche Leistung ausreichen würde. Gänzlich leer geht sogar aus, wer noch keine fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat.

 

BU-Versicherung bietet Schutz

 

Hier kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Abhilfe schaffen. Bei der BU gilt die Faustregel: Je zeitiger abgeschlossen, desto besser. Denn Vorerkrankungen führen häufig dazu, dass höhere Prämien gezahlt werden müssen oder der Schutz gar verweigert wird. Es gibt sogar Tarife für Auszubildende und Studenten, die eine bestimmte Summe absichern. Wichtig ist allerdings, dass die vereinbarte Rente über der Grundsicherung von 700 Euro liegt – BU-Renten können auf die Sozialleistung angerechnet werden! Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de